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Abschlusskosten

Kurz gesagt.

Abschlusskosten beinhalten alle anfallenden Kosten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Beispielsweise Provisionskosten oder Verwaltungskosten.

Bei fondsgebundenen Versicherungen werden diese üblicherweise gezilmert, d.h. über die ersten 5 Jahre gleichmäßig verteilt und mit dem Beitrag verrechnet. Das führt im Vergleich zu Fonds-/ETF-Sparplänen zu höheren Kosten, besonders zu Beginn der Laufzeit. Bei fondsgebundenen Versicherungen betragen die Abschluss- und Vertriebskosten gängigerweise 2,5% der auf die gesamte Laufzeit zu leistenden Beiträge.

Ausgabeaufschlag

Kurz gesagt.

Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr beim Abschluss des Vertrags/Sparplans über einen Berater.

Der Ausgabeaufschlag dient der Deckelung von Vertriebskosten und liegt in der Praxis meistens zwischen 2%-5%. Dieser kann vom Berater beeinflusst und ggf. rabattiert werden.

Formel

(Ausgabepreis x 100 : Rücknahmepreis) - 100 = Ausgabeaufschlag (Prozent)
Die Ausgabepreise und Rücknahmepreise unterscheiden sich bei Aktienfonds in der Regel von ca. 5%.

Basisrente

Kurz gesagt.

Die Beiträge in die Basisrente können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.

Beiträge in die Basisrente waren im Jahr 2005 nur zu 60 % als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, aktuell sind es im Jahr 2022 bereits 94 %. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 % bis zum Jahr 2025 an. Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 25.787 Euro (Verheiratete: 51.574 Euro).

Basiszins

Kurz gesagt.

Der Basiszins wird für die Bewertung von Finanzdienstleistungen verwendet.

Das Jahr der Berechnung spielt deswegen eine Rolle, weil der Basiszins jedes Jahr neu von der Bundesbank festgelegt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Für 2018 wurde ein Basiszins in Höhe von 0,87% berechnet, 2019 lag er etwas niedriger bei 0,52%.

Der steuerliche Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bei der Direktanlage liegt 2025 bei 2,53% (link).

Jahr Basisizins
2021 0,00%
2022 0,00%
2023 2,55%
2024 2,29%
2025 2,53%

Für thesaurierende Fonds, die keine Erträge ausschütten, wird jährlich ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert des Fondsanteils, multipliziert mit 70 % des Basiszinses.

Die Vorabpauschale wird jedoch nur angesetzt, sofern diese geringer als die tatsächliche Wertsteigerung ist, die der Fonds innerhalb des Jahres erzielt.

Die Vorabpauschale (bzw. die geringere tatsächliche Wertsteigerung) wird unter Berücksichtigung der Teilfreistellung der Abgeltungsteuer unterworfen.

Beitragsdynamik

Kurz gesagt.

Die Beitragsdynamik ist ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz, welcher sich jährlich erhöht, um den Versicherungsschutz und dessen Leistungen an die vermutete Änderung der Lebensumstände stetig anzupassen.

Um die Inflation auszugleichen, sollte die Dynamik höher sein als der Inflationssatz – In der Praxis liegt sie meistens zwischen 2,5% und 5%

Besteuerung bei Kapitalauszahlung

Kurz gesagt

Die Besteuerung bei Kapitalauszahlung ist abhängig von dem Produkt, aus dem die Auszahlung erhalten wird. Bei fondsgebundenen Versicherungen greift das Halbeinkünfteverfahren, bei privaten Fonds-/ETF-Sparplänen die Kapitalertragssteuer.

Besteuerung der Rüruprente

Kurz gesagt

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Rüruprente und die eingezahlten Rürup-Rente-Beiträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. In der Auszahlphase wird dann die Rüruprente voll (nach dem persönlichen Steuersatz) besteuert.

Ertragsanteilbesteuerung

Kurz gesagt

In der Auszahlungsphase wird die monatliche Rente mit dem sog. Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach Ihrem persönlichen Lebensalter, welches Sie mit Erhalt der privaten Rente erreicht haben und wird in Prozent definiert.

Beispiel

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung wird zur Berechnung des steuerpflichtigen Teils der Rente nur eine Angabe benötigt:

1. das Alter des Rentenempfängers, mit welchem die Rentenzahlung begann

Bei Rentenbeginn vollendetes Alter Ertragsanteil in %
38 39
39 bis 40 38
41 37
42 36
43 bis 44 35
45 34
46 bis 47 33
48 32
49 31
50 30
51 bis 52 29
53 28
54 27
55 bis 56 26
Bei Rentenbeginn vollendetes Alter Ertragsanteil in %
57 25
58 24
59 23
60 bis 61 22
62 21
63 20
64 19
65 bis 66 18
67 17
68 16
69 bis 70 15
71 14
72 bis 73 13
74 12

Fondswechsel

Kurz gesagt.

Fondswechsel können anfallen, wenn der Anleger seine Strategie oder seine Wünsche ändert (z.B. "neue Trends" oder "nachhaltigeres Investieren").

Bei Fonds oder ETFs kann ein Wechsel bedeuten, dass die bis dahin erzielten Gewinne versteuert werden müssen, um das Geld in einen neuen Fonds/ETF anlegen zu können. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist ein Fondswechsel oft ohne Kosten möglich.

Freistellungsauftrag

Kurz gesagt.

Der Freistellungsauftrag muss vom Anleger beim Kreditinstitut gestellt werden, um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können.

Gesetzliche Rente

Formel

Ges. Rente = Endeldpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenfaktor

Endeldpunkte ist der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert. Zeiten, in denen Sie Ihre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.

Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abzüge (werden Zu- und Abschläge genannt) bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abzüge bekommen Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuzüge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abzüge beträgt dieser Wert 1,0.

Aktueller Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Aktuell beträgt er 37,60 Euro für Westdeutschland und 37,60 Euro für Ostdeutschland.

Beim Rentenfaktor kommt es auf die Art Ihrer Rente an:

  • Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0,
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5,
  • Vollwaisenrenten 0,2 und
  • Halbwaisenrenten 0,1.
  • Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.

Grenzsteuersatz

Kurz gesagt.

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der für die Steuerberechnung des hinzuverdienten Einkommens gilt.
Wenn das zu versteuernde Einkommen um einen Euro von 117.064 € auf 117.065 € steigt, so wären auf den zusätzlichen Betrag 42 Cent Einkommensteuer zu zahlen. D.h. der Grenzsteuersatz beträgt dann 42%.
Werden Finanzprodukte steuerlich berücksichtigt, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und es erfolgt eine Steuerrückerstattung auf Basis des Grenzsteuersatzes.

Höchstbeiträge in die Basisrente

Kurz gesagt.

Beiträge in die Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 25.639 Euro (Verheiratete: 51.278 Euro) als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Je nach Sozialversicherungsstatus werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder in Versorgungswerke / Pensionen anteilig oder voll angerechnet. Somit sinkt der eigen zu investierende Höchstbeitrag.

Halbeinkünfteverfahren

Kurz gesagt.

Das Halbeinkünfteverfahren wird bei der Kapitalauszahlung aus Versicherungen angewendet und bietet einen steuerlichen Vorteil.

Voraussetzungen:

  • Anleger hat mindestens das 63. Lebensjahr erreicht
  • Vertrag läuft seit mindestens 12 Jahren

Rechenbeispiel

Kapitalzahlung bei Ablauf 60.000€
Eingezahlte Beiträge 40.000€
Ertrag 20.000€
Zu versteuern = Ertrag * 0.5 = 20.000€ * 0.5 = 10.000€

Kapitalertragssteuer

Kurz gesagt.

Die Kapitalertragssteuer fällt bei Einkünften aus Kapitalerträgen an. Sie setzt sich aus der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer zusammen.

Der Kapitalertragssteuersatz liegt bei 25% (EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer). Bei Kirchensteuerpflicht ist diese von der Bemessungsgrundlage abziehbar.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5%. Die Steuer wird auf die Kapitalertragssteuer erhoben.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer liegt bei 8% für Bayern/BaWü und 9% für alle restlichen Bundesländer. Die Steuer wird auf die Kapitalertragssteuer erhoben.

Rechenbeispiel

Kapitalertragssteuer 24,5098% 24,4499% 25%
Soli 5,5% 5,5% 5,5%
Kirchensteuer 8% 9% 0%
Gesamtsteuerbelastung 27,8186% 27,9951% 26,3750%

Lebenslange Rente

Kurz gesagt.

In den Versicherungsprodukten wird eine lebenslange Rente garantiert. Das heißt, dass die Rente, die bei Rentenbeginn festgelegt wird, bis zum Tod bezogen wird.

Persönlicher Steuersatz

Kurz gesagt.

Der persönliche Steuersatz ist abhängig vom Jahreseinkommen. Er ergibt sich aus den durchschnittlich gezahlten Steuern pro verdientem Euro und wird in Prozent angegeben.

Formel

gezahlte Einkommenssteuer / Jahreseinkommen

Rendite (linear vs random)

Kurz gesagt.

Als Rendite werden Erträge bezeichnet, die das eingesetzte Kapital in einem bestimmten Zeitraum erwirtschaftet. Dabei ist zwischen linearer Rendite und zufälliger Rendite zu unterscheiden.

Lineare Rendite ist ein fester Zins, der für den bestimmten Zeitraum anfällt. Beispiel 3% pro Jahr

Zufällige Rendite ist ein stets schwankender Zins, wie er beispielsweise bei Aktienmärkten auftritt. Er variiert jährlich und kann auch negativ sein. Im Aktienbeispiel werden die durchschnittlichen Renditen von beispielsweise 6% erst bei einem längeren Zeitraum von >15 Jahren erreicht. Es gibt also Jahre in denen –2%, 0% oder 10% Rendite erzielt werden. Diese Schwankungen werden auch als Volatilität bezeichnet.

Rentenbesteuerung

Kurz gesagt.

Liegt in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vor, spricht man von „nachgelagerter Besteuerung".

Für die geförderte Altersvorsorge sind die Beiträge über den Sonderausgabenabzug steuerfrei. (Gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, die Pension, das Versorgungswerk & Co.). Zahlungen aus privaten Altersvorsorgen und betrieblichen Altersvorsorgen, für die steuerbefreit Beiträge gezahlt wurden, werden als sonstige Einkünfte (§22 Nr.5 EstG) während der Auszahlungsphase in vollem Umfang (nachgelagert) versteuert.

Rentenfaktor

Kurz gesagt.

Der Rentenfaktor wird in Versicherungsprodukten mit Rentenauszahlung zur Umrechnung des Vertragsguthabens in eine monatliche Rente benötigt. Er bestimmt, wie viel Monatsrente aus einem noch nicht feststehenden Kapital zum vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt gezahlt wird und wird pro 10.000 Euro angegeben. Je niedriger der Rentenfaktor, umso weniger Rentengarantie.

Rechenbeispiel

Vertragsguthaben: 200.000€
Rentenfaktor: 25

200.000€ / 10.000€ = 20
20 * 25 (RF) = 500

500€ monatliche Lebenslange Rente aus 200.000€ Vertragsguthaben

Rentengarantiezeit

Kurz gesagt.

Die Rentengarantiezeit versichert eine Fortzahlung der Rente an Erben im Todesfall in der Rentenbezugsphase.

Die Rentengarantiezeit ist ein festgelegter Zeitraum, welcher bei den meisten Gesellschaften zwischen 0-25 Jahren liegt. Sollte der Rentenbezieher innerhalb eines festgelegten Zeitraums während des Rentenbezuges versterben, wird die vererbte Rente für die noch verbleibende Rentenzeit (Rentengarantiezeit) weiter ausgezahlt.

Sinkende Kosten

Kurz gesagt.

Die beitragsabhängigen Verwaltungskosten sind bei der Conti & der Ergo separat aufgeführt. Sie liegen im ersten Jahr bei ca. 15% und sinken dann jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz, sodass sich am Ende der Laufzeit ca. 4-5% Verwaltungskosten ergeben.

Beispiel

Ergo
Beitrag: 200€
Laufzeit: 40 Jahre

Ca. 450€ Verwaltungskosten im ersten Jahr, welche dann jedes Jahr um ca. 9€ sinken werden.

Sparerpauschbetrag

Kurz gesagt.

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Für Ledige liegt er bei 1000€, für Ehepaare bei 2000€.

Teilfreistellung

Kurz gesagt.

Laut Investmentgesetz sind seit 2018 Erträge aus Kapitalvermögen teilweise steuerfrei. Dies variiert je nach Fondsart.

Bei Fonds/ETFs sieht die Freistellung wie folgt aus:

Fondskategorie Anlage der Fonds Freistellungssatz für Privatanleger
Aktienfonds mind. 51% Aktienanteil 30%
Mischfonds mind. 25% Aktienanteil 15%
Immobilienfonds mind. 51% inländische Immobilien 60%
Immobilienfonds mind. 51% ausländische Immobilien 80%

Bei fondsgebundenen Versicherungen gilt eine pauschale Freistellung von 15% für alle Formen von Fonds/ETFs. Die Teilfreistellung ist ebenfalls mit anderen Steuerbegünstigungen vereinbar, wie beispielsweise dem Halbeinkünfteverfahren.

Beispiel

Bei einem World ETF (100% Aktien) müssen 70% der Gewinne bei Realisierung versteuert werden.

TER

Kurz gesagt.

Die TER (Total Expense Ratio) ist die Gesamtkostenquote eines Fonds oder ETFs. Enthalten sind beispielsweise Verwaltungs- und Betriebskosten.

Bei der TER handelt es sich um eine Prozentzahl, welche die jährlichen Kosten angibt - also eine Verminderung der Rendite.

Beispiel

MSCI World: 0,12% - 0,50% p.a. je nach Anbieter

Verwaltungskosten

Kurz gesagt.

Bei den Verwaltungskosten unterscheiden Gesellschaften zwischen beitragsabhängigen und kapitalabhängigen Verwaltungskosten.

Beitragsabhängige Verwaltungskosten

Kurz gesagt.

Beitragsabhängige Verwaltungskosten werden auf Basis der monatlichen Beiträge berechnet.

Kapitalabhängige Verwaltungskosten

Kurz gesagt.

Kapitalabhängige Verwaltungskosten werden auf Basis des sich in der Versicherung befindlichen Kapitals berechnet.

Zilmerung

Kurz gesagt.

Die Zilmerung bzw. das Zilmerverfahren ist ein mathematisches Rechnungsverfahren, mit dem die sog. Abschlusskosten der gesamten Laufzeit einer Lebensversicherung auf eine bestimmte Periode verteilt werden. In der Regel werden diese gesamten Kosten auf die ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit gleichmäßig aufgeteilt.