Altersvorsorgedepot Anbieter-Vergleich 2027: Worauf es bei der Auswahl ankommt

Welcher Anbieter bietet das beste Altersvorsorgedepot? Die Kriterien für den Vergleich ab 2027: Effektivkosten, ETF-Auswahl, Zulagen und Auszahlformen.

Von Dr. Alexander Adam Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe Stand: 10.08.2026 4 Min. Lesezeit

Zum 1. Januar 2027 starten die ersten Altersvorsorgedepots. Einen belastbaren Anbietervergleich mit echten Konditionen kann heute niemand liefern, weil die zertifizierten Produkte noch nicht auf dem Markt sind. Was sich schon jetzt festlegen lässt, sind die Kriterien, an denen die Angebote zu messen sind. Genau darum geht es hier. Stand: 10. August 2026.

Rechtlicher Rahmen: Was bereits feststeht

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und in Kraft. Der Bundestag hat am 27.03.2026 zugestimmt, der Bundesrat am 08.05.2026, in Kraft getreten ist das Gesetz Ende Mai 2026. Damit stehen die Rahmenbedingungen fest, an die sich jeder Anbieter halten muss:

  • Grundzulage von 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro auf die nächsten 1.440 Euro, maximal 540 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro unter 25 Jahren
  • Einzahlung von insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich
  • Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen
  • Garantieprodukte sind mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählbar, das AV-Depot selbst kommt ohne Garantie

Offen ist damit nicht mehr das Ob und Wie der Förderung, sondern nur noch, welche Anbieter mit welchen Konditionen an den Start gehen.

Die fünf Kriterien für den Anbietervergleich

1. Effektivkosten, nicht Depotgebühr

Das mit Abstand wichtigste Kriterium. Entscheidend ist nicht die beworbene Depotgebühr, sondern die Gesamtkostenquote aus Vertrags-, Depot-, Order- und Fondskosten. Ein gutes Angebot für einen breit gestreuten ETF-Sparplan sollte deutlich unter dem gesetzlichen 1,0-Prozent-Deckel des Standarddepots liegen.

Zur Größenordnung: Ein Prozentpunkt Kostenunterschied kostet über 30 Jahre grob ein Viertel des Endkapitals. Bei einem geförderten Produkt wird dieser Effekt gern mit dem Hinweis auf die Zulagen kleingeredet. Das ist ein Denkfehler, denn die Zulage wirkt einmal pro Jahr auf den Beitrag, die Kosten wirken jedes Jahr auf das gesamte angesparte Vermögen.

2. ETF-Auswahl und Sparplanfähigkeit

Ein breites Sortiment mit etablierten Welt-ETFs (MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI) ist Pflicht, und zwar sparplanfähig und ohne Aufschlag. Kritisch wird es, wenn ein Anbieter die Auswahl auf hauseigene Fonds beschränkt oder günstige Kern-ETFs nur im Einmalkauf anbietet. Genau hier entstand bei Riester ein Großteil der schlechten Verträge.

3. Zulagenabwicklung

Die Zulage muss beantragt werden. Ob der Anbieter einen Dauerzulagenantrag automatisch stellt und Änderungen bei Einkommen oder Kindern nachführt, entscheidet in der Praxis darüber, ob die Förderung tatsächlich ankommt. Bei Riester gingen jedes Jahr Zulagen verloren, weil Anträge fehlten oder Daten nicht aktualisiert wurden.

4. Angebotene Auszahlformen

Das Gesetz erlaubt die lebenslange Leibrente und den befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft, dazu eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent. Ob ein Anbieter alle Varianten anbietet, ist erst in der Rentenphase relevant, aber dann kaum noch änderbar. Wer nur die Leibrente anbietet, nimmt eine wesentliche Wahlmöglichkeit vorweg.

5. Wechsel- und Übertragungsfähigkeit

Wie einfach lässt sich der Vertrag später zu einem anderen Anbieter übertragen, und was kostet das? Bei einem Vertrag mit 30 oder 40 Jahren Laufzeit ist die Ausstiegsmöglichkeit ein hartes Auswahlkriterium, kein Detail.

Welche Anbietergruppen infrage kommen

Anbieten dürfen das AV-Depot Banken, Direktbroker, Fondsgesellschaften und Versicherer. Erwartbar sind drei Muster, die sich in Kosten und Beratungstiefe unterscheiden:

  • Direktbroker und Neobroker: günstige Kostenstruktur, große ETF-Auswahl, dafür keine persönliche Beratung. Für selbstentscheidende Sparer die naheliegende Wahl.
  • Filialbanken und Sparkassen: Beratung vor Ort, dafür häufig höhere Kosten und engere Fondsauswahl.
  • Versicherer: Stärke bei den Garantievarianten und der lebenslangen Verrentung, die Kostenfrage ist hier besonders sorgfältig zu prüfen.

Welche konkreten Häuser mit welchen Konditionen starten, zeigt sich erst mit der Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Alles, was 2026 als fertiger Tarifvergleich verkauft wird, ist Spekulation. Belastbar prüfen lässt sich derzeit nur die Förderlogik selbst, und die steht im Gesetz.

Was sich heute schon sinnvoll tun lässt

  • Den eigenen Förderanspruch klären: Zulagenberechtigung, Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus.
  • Den sinnvollen Eigenbeitrag bestimmen, statt ihn später zu raten. Die Staffel macht die ersten 360 Euro im Jahr besonders wertvoll.
  • Bestehende Riester- und Altersvorsorgeverträge sichten und die Wechseloption vorbereiten.
  • Eine Kostenobergrenze für sich festlegen, damit die Entscheidung ab Januar 2027 nicht vom Vertriebsdruck abhängt.

Für den zweiten Punkt gibt es den kostenlosen AV-Depot-Rechner von fonder, mit dem sich Beiträge, Zulagen und Auszahlvarianten schon vor dem Produktstart durchspielen lassen.

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Häufige Fragen

Wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?

Ab dem 1. Januar 2027. Das zugrunde liegende Gesetz ist bereits beschlossen und seit Ende Mai 2026 in Kraft, der Vertrieb der zertifizierten Produkte startet aber erst zum Jahreswechsel.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro im Jahr, erreicht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.

Gibt es schon einen echten Anbietervergleich?

Nein. Konkrete Konditionen stehen erst mit den zertifizierten Produkten zum 01.01.2027 fest. Wer heute fertige Tarifvergleiche zeigt, arbeitet mit Annahmen, nicht mit Fakten.

Was ist das Standarddepot?

Ein gesetzlich definiertes Basisangebot, bei dem die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen dürfen. Der Deckel wurde im Gesetzgebungsverfahren von ursprünglich 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt.

Dr. Alexander Adam

Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe

Alexander ist promovierter Ingenieur und Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH. Er verantwortet die Inhalte auf fonder-vergleiche.de und prüft jeden Ratgeber-Beitrag fachlich. Die Rechenbeispiele stammen aus dem fonder-Rechenkern, mit dem Finanzberater täglich ihre Kundengespräche rechnen.

Recherche und Entwurf entstehen mit KI-Unterstützung. Fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Adam.

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