Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Auszahlung und Steuern im Überblick

Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie, die zum 1. Januar 2027 startet und das Riester-Neugeschäft ablöst. Das Wichtigste in drei Zahlen: bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, 300 Euro je Kind, und einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25. Die Rechtsgrundlage ist beschlossen und in Kraft, offen sind nur noch Verwaltungsdetails.
Dieser Leitfaden erklärt die Förderlogik mit durchgerechneten Beispielen, ordnet das AV-Depot gegen ETF-Depot, Riester und Fondspolice ein und zeigt, worauf es bei der Anbieterauswahl ankommt. Alle Zahlen stammen aus dem Gesetz und den offiziellen Angaben des Bundesfinanzministeriums. Stand: 10. August 2026.

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (kurz AV-Depot) ist laut Bundesfinanzministerium ein Altersvorsorgevertrag, bei dem bewusst auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlagen zu ermöglichen. Praktisch heißt das: Das Geld fließt in Fonds und ETFs statt in ein garantieverzehrendes Sicherungsvermögen, und der Staat fördert diese Anlage trotzdem mit Zulagen.
Genau das war die Schwachstelle der Riester-Rente. Dort zwang die 100-Prozent-Beitragsgarantie die Anbieter im Niedrigzinsumfeld dazu, den Aktienanteil klein zu halten. Das Ergebnis waren Verträge, die zwar sicher, aber renditeschwach waren. Das AV-Depot kippt diese Pflicht und macht den Aktienmarkt für die geförderte Altersvorsorge zugänglich.
Wichtig zur Einordnung: Das AV-Depot ist kein normales Wertpapierdepot mit Steuerbonus. Es ist ein zweckgebundener Altersvorsorgevertrag. Der Preis für die Förderung ist die Bindung des Kapitals bis zum Rentenalter.
Rechtsstand und Zeitplan
Das Altersvorsorgedepot ist kein Gesetzentwurf mehr, sondern geltendes Recht:
Zeitpunkt | Meilenstein |
|---|---|
27.03.2026 | Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz (Drucksachen 21/4088 und 21/4996) |
08.05.2026 | Bundesrat stimmt zu |
Ende Mai 2026 | Gesetz tritt in Kraft |
Laufend 2026 | BMF-Anwendungsschreiben in Arbeit, Anbieter bereiten Produkte und Zertifizierung vor |
01.01.2027 | Produktstart, Riester-Neugeschäft endet |
Ein AV-Depot eröffnen kann heute also noch niemand. Wer 2026 mit angeblich abschlussfertigen Angeboten wirbt, verdient einen kritischen zweiten Blick. Seriös planbar ist die Förderlogik dagegen schon jetzt, weil sie im Gesetz steht.
Die Förderung: Zulagen, Staffelung, Höchstbeträge
Die Förderung ist prozentual gestaffelt. Anders als bei Riester gibt es keine feste Pauschale, sondern einen Zuschuss je eingezahltem Euro:
Förderbaustein | Höhe |
|---|---|
Grundzulage, erste Stufe | 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, also bis 180 Euro |
Grundzulage, zweite Stufe | 25 Cent je Euro auf die nächsten 1.440 Euro, also bis 360 Euro |
Grundzulage maximal | 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag |
Kinderzulage | 1 Euro je Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag, maximal 300 Euro je Kind und Jahr |
Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag |
Höchstbetrag Einzahlung | 6.840 Euro pro Jahr, die Zulage steigt oberhalb von 1.800 Euro aber nicht weiter |
Rechenbeispiel: Was die Förderung wirklich bringt
Die Staffelung hat eine Konsequenz, die viele übersehen: die ersten 30 Euro im Monat sind mit Abstand am wertvollsten.
Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
360 Euro (30 Euro im Monat) | 180 Euro | 50 Prozent |
900 Euro (75 Euro im Monat) | 315 Euro | 35 Prozent |
1.800 Euro (150 Euro im Monat) | 540 Euro | 30 Prozent |
3.600 Euro (300 Euro im Monat) | 540 Euro | 15 Prozent |
Ab 1.800 Euro Eigenbeitrag bringt jeder weitere Euro keine zusätzliche Zulage mehr. Für den Teil oberhalb dieser Grenze konkurriert das AV-Depot deshalb nur noch über Kosten und Steuerwirkung mit einem freien ETF-Depot, und dort ist das freie Depot in der Regel flexibler.
Eine Familie mit zwei Kindern kommt bei voller Ausschöpfung auf 540 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage. Die Kinderzulage ist damit für Familien der stärkste einzelne Hebel der Reform.
Zusätzlich zu den Zulagen greift eine Günstigerprüfung: Die Zulagen fließen in jedem Fall, und wenn der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung zu einer höheren Entlastung führt, wird die Differenz erstattet. Für Beziehende hoher Einkommen ist das der eigentlich relevante Teil der Förderung.
Wie sich diese Staffel über 20 oder 30 Jahre auf das Endkapital auswirkt, lässt sich mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner von fonder für eigene Beiträge und Laufzeiten durchspielen.
Wer ist förderberechtigt?
Der förderberechtigte Personenkreis ist gegenüber Riester deutlich erweitert. Unmittelbar förderberechtigt sind laut Bundesfinanzministerium unter anderem:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also der Großteil der Angestellten
Beamtinnen und Beamte
Selbstständige und Gewerbetreibende nach § 15 EStG sowie Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgeben
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa Ärzte, Anwälte und Architekten
Die Einbeziehung von Selbstständigen und Versorgungswerksmitgliedern ist die wichtigste Neuerung. Beide Gruppen waren bei Riester außen vor und hatten bisher praktisch nur die Rürup-Rente als geförderten Weg.
Die drei Produktvarianten
Das Gesetz kennt nicht nur ein Produkt, sondern eine Produktfamilie mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus:
Altersvorsorgedepot ohne Garantie: volle Aktien- und ETF-Quote möglich, höchste Renditechance, keine Zusage auf den Beitragserhalt
Standarddepot: ein einfach gehaltenes Basisangebot, bei dem die Effektivkosten maximal 1,0 Prozent betragen dürfen. Der Kostendeckel wurde im Gesetzgebungsverfahren von ursprünglich 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt
Garantieprodukte: wählbar mit 80 Prozent oder 100 Prozent Garantie auf die eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase
Die 80-Prozent-Stufe ist der eigentliche Kompromiss der Reform. Sie lässt spürbar mehr Aktienquote zu als die alte Riester-Vollgarantie und nimmt gleichzeitig sicherheitsorientierten Sparern die Angst vor dem Totalrisiko.
Auszahlungsphase: Rente, Auszahlplan oder Teilkapital
In der Auszahlungsphase stehen laut Bundesfinanzministerium zwei Grundformen zur Wahl:
eine lebenslange Leibrente, also eine feste monatliche Zahlung bis zum Lebensende
ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft
Zusätzlich ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich. Damit bleibt ein Teil des Kapitals für größere Anschaffungen zu Rentenbeginn verfügbar, ohne dass die Förderung entfällt.
Der Auszahlplan bis mindestens 85 ist die wichtigste Verbesserung gegenüber Riester. Er löst das Problem, dass klassische Verrentung bei kleinen Kapitalbeträgen häufig unattraktive Rentenfaktoren produziert. Wie stark der Unterschied zwischen Leibrente und Auszahlplan im Einzelfall ausfällt, hängt vom Rentenfaktor und der unterstellten Lebenserwartung ab, siehe dazu unseren Beitrag zum Rentenfaktor.
Besteuerung
Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. In der Ansparphase fallen also keine Steuern auf Erträge, Dividenden oder Umschichtungen an, in der Rentenphase wird die Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Das ist derselbe Mechanismus wie bei Riester und Rürup. Er rechnet sich, wenn der Steuersatz im Alter niedriger liegt als im Erwerbsleben. Der steuerfreie Zinseszins in der Ansparphase ist dabei der oft unterschätzte zweite Vorteil: Es gibt keine jährliche Vorabpauschale und keine Abgeltungsteuer auf Umschichtungen.
Für den ungeförderten Teil, also Einzahlungen oberhalb der geförderten 1.800 Euro, sind einzelne Detailfragen weiterhin durch das ausstehende BMF-Anwendungsschreiben zu klären. Wir kennzeichnen betroffene Aussagen in unseren Ratgebern und in der fonder-Simulation ausdrücklich als vorläufig.
Was passiert mit Riester?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Zum 01.01.2027 endet lediglich das Neugeschäft. Zusätzlich gibt es eine Wechseloption: Der Übertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen.
Eine Falle steckt im Detail: Wer den Altvertrag behält und zusätzlich einen Neuvertrag abschließt, verliert den Bestandsschutz des Altvertrags. Die Entscheidung sollte deshalb bewusst und nicht nebenbei fallen. Ein ausführlicher Vergleich steht im Beitrag Altersvorsorgedepot vs. Riester.
Altersvorsorgedepot im Vergleich
Kriterium | AV-Depot | Freies ETF-Depot | Fondspolice |
|---|---|---|---|
Staatliche Zulagen | bis 540 Euro plus Kinderzulage | keine | keine |
Steuer in der Ansparphase | keine | Vorabpauschale und Abgeltungsteuer | keine |
Verfügbarkeit vor Rente | gebunden | jederzeit | eingeschränkt |
Besteuerung der Auszahlung | voll nachgelagert | Abgeltungsteuer auf Gewinne | 12/62-Regel, halber Ertrag |
Die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem besten Produkt lautet: Es kommt auf die Reihenfolge an. Die ersten 30 Euro im Monat sind im AV-Depot mit 50 Prozent Förderquote kaum zu schlagen. Oberhalb der geförderten 1.800 Euro sprechen Flexibilität und Kosten meist für das freie Depot. Für Selbstständige mit hohem Steuersatz bleibt daneben die Rürup-Rente eine ernsthafte Alternative, weil dort deutlich höhere Beträge absetzbar sind.
Worauf bei der Anbieterauswahl achten?
Effektivkosten, nicht Depotgebühr: entscheidend ist die Gesamtkostenquote aus Vertrags-, Depot- und Fondskosten. Der 1,0-Prozent-Deckel gilt nur für das Standarddepot, nicht für jedes Angebot
ETF-Auswahl: breite Welt-ETFs wie MSCI World, FTSE All-World oder MSCI ACWI sollten sparplanfähig sein und nicht durch teure Haus-Fonds ersetzt werden
Zulagenabwicklung: ob der Anbieter den Dauerzulagenantrag automatisch stellt, entscheidet in der Praxis darüber, ob die Förderung tatsächlich ankommt
Auszahlformen: bietet der Anbieter Leibrente und Auszahlplan an, oder nur eine Variante?
Ein Prozentpunkt Kostenunterschied kostet über 30 Jahre grob ein Viertel des Endkapitals. Bei einem geförderten Produkt mit 30 Prozent Zulagenquote wird dieser Effekt gern kleingeredet, er bleibt aber der größte einzelne Renditehebel. Mehr dazu im Anbieter-Überblick.
Für Finanzberater: Der Produktstart am 01.01.2027 ist ein planbarer Beratungsanlass, wie es ihn selten gibt. Wer seine Riester- und Altersvorsorgebestände 2026 analysiert, geht mit fertiger Ansprache ins neue Jahr. In fonder lassen sich AV-Depot, Depot, Fondspolice und Rürup mit identischen Annahmen gegenüberstellen. Mehr zur Beratungssoftware
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie, bei dem in Fonds und ETFs angelegt wird. Es ersetzt ab dem 01.01.2027 das Riester-Neugeschäft und ist Kern des Altersvorsorgereformgesetzes.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Das Gesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft, ein Abschluss ist vorher aber nicht möglich.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro auf die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag, maximal also 540 Euro pro Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
Wie viel kann man maximal einzahlen?
Insgesamt sind 6.840 Euro pro Jahr möglich. Zulagen gibt es allerdings nur auf die ersten 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sind erstmals unmittelbar förderberechtigt, sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Bei Riester war das nicht der Fall.
Kann man sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen?
Nein, aber teilweise: Zu Rentenbeginn ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich. Der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem normalen ETF-Depot?
Für die ersten 360 Euro im Jahr fast immer, weil 50 Cent Zulage je Euro von keinem Kostenvorteil eines freien Depots aufgewogen werden. Oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag entfällt die zusätzliche Zulage, dort sprechen Flexibilität und Kosten häufig für das freie Depot.
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