Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente: Vergleich und Wechsel-Guide

Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab 2027 im Neugeschäft ab, und damit stellt sich für Millionen bestehender Riester-Verträge die Frage: bleiben oder wechseln? Das Altersvorsorgereformgesetz wurde 2026 verkündet, die neuen Produkte starten zum 01.01.2027. Ab dann können klassische Riester-Verträge nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehende genießen aber Bestandsschutz.
In diesem Guide vergleichen wir beide Produkte bei Förderung, Garantien, Kosten, Besteuerung und Flexibilität. Danach schauen wir uns die Wechseloption im Detail an, denn wer von Riester ins Altersvorsorgedepot wechselt, muss die bisherige Förderung nicht zurückzahlen. Und wir klären, für wen sich der Wechsel lohnt und wer besser im Altvertrag bleibt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es kombiniert die Flexibilität eines ETF-Depots mit Zulagen und Sonderausgabenabzug: Du legst direkt in ETFs und Fonds nach einer gesetzlichen Positivliste an, ohne Versicherungsmantel. In der Ansparphase fällt keine Vorabpauschale an, Fondswechsel und Rebalancing sind steuerfrei.
Neben dem AV-Depot ohne Garantie sieht das Gesetz ein vereinfachtes Standarddepot mit gedeckelten Effektivkosten von maximal 1,0 % sowie Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie vor. Förderfähig ist nur ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, die Zertifizierung übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern.
Altersvorsorgedepot und Riester im direkten Vergleich
Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
Grundzulage | 175 € pro Jahr | bis zu 540 € pro Jahr (50-%/25-%-Staffel) |
Kinderzulage | bis 300 € pro Kind und Jahr | bis 300 € pro Kind und Jahr (1 € je 1 € Eigenbeitrag) |
Beitragsgarantie | 100 % vorgeschrieben | keine Pflicht, optional 80 % oder 100 % im Garantieprodukt |
Kosten | Versicherungs- und Garantiekosten | Depot- und Fondskosten, Kostendeckel von 1,0 % nur beim Standarddepot |
Besteuerung der Auszahlung | voll nachgelagert | gefördert ebenfalls voll nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG) |
Flexibilität in der Auszahlung | Leibrente, bis zu 30 % Einmalkapital | Auszahlplan bis mindestens 85, Leibrente oder Teilkapital (Details unter Vorbehalt) |
Neuabschluss | nur noch bis Ende 2026 | ab dem 01.01.2027 |
Der größte Unterschied liegt in der Kapitalanlage: Die vorgeschriebene 100-%-Beitragsgarantie zwingt Riester-Anbieter in sicherheitsorientierte, renditearme Anlagen. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Pflicht und lässt dein Geld voll am Kapitalmarkt arbeiten. Wer Sicherheit will, wählt bewusst ein Garantieprodukt, statt sie automatisch mitzubezahlen.
Förderung: die neue Zulagen-Staffel im Detail
Beim Altersvorsorgedepot gilt eine zweistufige Zulagen-Staffel: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 % Zuschuss (maximal 180 €), auf die nächsten 1.440 € weitere 25 % (maximal 360 €). Zusammen sind das bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr. Die volle Förderung erreichst du mit 1.800 € Eigenbeitrag, also 150 € im Monat. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie einmalig 200 € Junge-Leute-Bonus bei Vertragsstart vor dem 25. Lebensjahr.
Bei Riester musste man 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, um die volle Zulage von 175 € zu erhalten. Beim Altersvorsorgedepot hängt die Zulage allein vom Eigenbeitrag ab, unabhängig vom Einkommen. Auch die Günstigerprüfung läuft neu: Die Zulagen fließen immer ins Depot, und ist deine Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz als Erstattung ausgezahlt.
Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot: die Wechseloption
Für vor dem 01.01.2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Du kannst sie mit der bisherigen Förderung einfach weiterführen. Wer wechseln will, hat zwei Wege. Entweder du überträgst das Guthaben in einen Neuvertrag (Depot oder Garantieprodukt), ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Oder du behältst den Altvertrag und wechselst per Erklärung gegenüber dem Anbieter nur in die neue Fördersystematik.
Wichtig: Beim Übertrag können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, rechne sie immer gegen den erwarteten Vorteil. Und es gibt eine Falle: Schließt du zusätzlich zum Altvertrag einen Neuvertrag ab, gelten die neuen Regeln automatisch auch für den Altvertrag, der Bestandsschutz endet dann. Neben einem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere Neuverträge möglich.
Wer wechseln sollte und wer nicht
Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist vor allem dann einen genauen Blick wert, wenn:
dein Riester-Vertrag hohe laufende Kosten hat und die Garantie die Rendite auffrisst,
noch viele Jahre bis zur Rente bleiben und du die Marktrendite mitnehmen willst,
du mit Kindern oder als junger Sparer von der neuen Zulagen-Staffel stärker profitierst,
du eine flexible Auszahlung per Auszahlplan statt einer reinen Verrentung willst.
Eher im Altvertrag bleiben solltest du, wenn der Rentenbeginn kurz bevorsteht, die Abschlusskosten längst bezahlt sind und die Garantie jetzt ihren Wert ausspielt. Auch gut verzinste alte Verträge mit hohen Rentenfaktoren können sich lohnen. Entscheidend ist immer die Rechnung im Einzelfall: bisheriges Guthaben, Restlaufzeit, Kosten beider Produkte und die steuerliche Situation.
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Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag vor 2027 kündigen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Eine Kündigung wäre in vielen Fällen sogar schädlich, weil dann Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssten. Prüfe stattdessen in Ruhe die Wechseloption oder das Weiterführen des Vertrags.
Verliere ich beim Wechsel meine bisherigen Zulagen?
Nein. Die Wechseloption ist so gestaltet, dass du beim Übertrag in einen Neuvertrag die bisherige Förderung nicht zurückzahlen musst. Es können aber Wechsel- und Abschlusskosten anfallen. Ein Vergleich vorher lohnt sich: Rechne durch, ob die bessere Renditeerwartung diese Kosten überkompensiert.
Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot parallel besparen?
Grundsätzlich ja, neben einem Altvertrag sind bis zu zwei Neuverträge möglich. Beachte aber: Sobald du zusätzlich zum Riester-Altvertrag einen Neuvertrag abschließt, gelten die neuen Förderregeln automatisch auch für den Altvertrag. Der Bestandsschutz für die alte Fördersystematik endet damit.
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