Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln: die drei Wege im Vergleich

Ab dem 1. Januar 2027 endet das Riester-Neugeschäft. Wer einen Riester-Vertrag hat, muss deshalb nichts überstürzen, hat aber drei Möglichkeiten, und die unterscheiden sich erheblich. Dieser Beitrag stellt sie gegenüber, benennt die Kostenfalle beim Übertrag und die Regel, die im ersten Jahr Förderung kostet.

Alle Angaben stammen aus der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Stand: 10. August 2026.

Zuerst die Entwarnung: Bestandsschutz

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Der Vertrag läuft wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiter. Niemand muss kündigen, niemand muss 2026 handeln, und es geht nichts verloren, wenn man die ersten Produkttests abwartet.

Das ist die wichtigste Botschaft für jedes Kundengespräch in diesem Jahr, denn genau hier entsteht durch Vertriebsdruck der meiste Schaden. Wer 2026 zur Kündigung eines laufenden Riester-Vertrags drängt, argumentiert nicht im Kundeninteresse.

Weg 1: Alles lassen, wie es ist

Der Vertrag bleibt unverändert, die alte Förderung bleibt: Grundzulage 175 Euro bei Zahlung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags, Kinderzulage nach altem Recht.

Sinnvoll, wenn: der Vertrag günstig ist, eine attraktive Garantieverzinsung aus Altbeständen trägt, oder die Restlaufzeit so kurz ist, dass ein Wechsel sich nicht mehr amortisiert.

Nachteil: Die neue Zulagenstaffel ist für die meisten deutlich attraktiver. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, bekommt neu bis zu 540 Euro statt 175 Euro.

Weg 2: Nur die Fördersystematik wechseln

Der unterschätzte Mittelweg. Laut BMF können Sie durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter mit dem bestehenden Riester-Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen nur in die neue steuerliche Förderung wechseln.

Der Vertrag bleibt also derselbe, samt Kosten, Garantien und Fondsauswahl. Nur die Förderlogik wird gegen die neue Zulagenstaffel getauscht.

Sinnvoll, wenn: der bestehende Vertrag konditionell in Ordnung ist, die alte Zulage aber schwach. Es fallen keine Wechselkosten an, weil kein neuer Vertrag geschlossen wird.

Grenze: Ein Garantieprodukt bleibt ein Garantieprodukt. Wer aus der Beitragsgarantie heraus und in ein renditeorientiertes Depot will, kommt mit diesem Weg nicht ans Ziel.

Weg 3: In einen Neuvertrag übertragen

Der vollständige Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag, also in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt. Das BMF ist hier eindeutig: Der Wechsel ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen.

Beim Wechsel ist zu entscheiden, ob künftig in ein Altersvorsorgedepot oder in ein Garantieprodukt eingezahlt wird.

Zwei Punkte, die in der Beratung oft untergehen:

  • Kosten. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Wechsel Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen können. Ein Übertrag ist damit nicht automatisch die bessere Wahl, sondern eine Rechenaufgabe.

  • Keine Doppelförderung im Übertragungsjahr. Laut BMF kann bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden. Wer das übersieht, verspricht dem Kunden im ersten Jahr eine Zulage, die nicht kommt.

Die drei Wege im Überblick

Kriterium

Weg 1: behalten

Weg 2: nur Förderung

Weg 3: übertragen

Neue Zulagenstaffel

nein

ja

ja

Raus aus der Beitragsgarantie

nein

nein

ja

Wechselkosten

keine

keine

möglich

Rückzahlung alter Förderung

nein

nein

nein

Förderung im Übertragungsjahr

normal

normal

nicht auf übertragenes Kapital

Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig?

Technisch möglich, aber mit einer Konsequenz, die man kennen muss: Wer den Riester-Altvertrag behält und zusätzlich einen Neuvertrag abschließt, verliert den Bestandsschutz des Altvertrags. Zudem gilt der geförderte Höchstbetrag von 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr personenbezogen, nicht je Vertrag. Zwei Verträge verdoppeln die Zulage also nicht.

Die parallele Lösung ist deshalb selten die beste. Meist ist entweder Weg 2 oder Weg 3 sauberer.

Was nicht geht: Rürup übertragen

Häufige Verwechslung im Kundengespräch: Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag, also der Rürup-Rente, auf einen Altersvorsorgevertrag ist laut BMF nicht vorgesehen und nicht zulässig. Die Basisrente gehört zur ersten Säule und lässt sich weder kündigen noch kapitalisieren noch übertragen. Wer Rürup hat, entscheidet also nur über künftige Beiträge, nicht über den Bestand.

Entscheidungshilfe für die Beratung

  • Erst rechnen, dann empfehlen. Der Vergleich braucht drei Größen: Effektivkosten des Altvertrags, Effektivkosten des Zielvertrags und die Differenz zwischen alter und neuer Zulage über die Restlaufzeit.

  • Restlaufzeit prüfen. Je kürzer sie ist, desto schwerer amortisieren sich Wechselkosten.

  • Garantie ehrlich bewerten. Alte Verträge mit hohem Garantiezins sind oft besser als ihr Ruf. Neuere mit 0,25 Prozent Garantie sind es meist nicht.

  • Weg 2 zuerst prüfen. Er ist kostenlos und wird im Markt kaum kommuniziert, weil daran niemand verdient.

Die Zulagendifferenz über die Restlaufzeit lässt sich mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner von fonder beziffern, statt sie zu schätzen.

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Häufige Fragen

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Ja. Der Wechsel in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter.

Kann ich die neue Förderung bekommen, ohne den Vertrag zu wechseln?

Ja. Durch Erklärung gegenüber dem Anbieter lässt sich der bestehende Riester-Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen in die neue Fördersystematik überführen.

Bekomme ich im Jahr der Übertragung die volle Zulage?

Nicht auf das übertragene Kapital. Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden. Neue Eigenbeiträge werden davon nicht berührt.

Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot parallel führen?

Möglich, aber der Bestandsschutz des Altvertrags entfällt, sobald zusätzlich ein Neuvertrag abgeschlossen wird. Der geförderte Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt außerdem pro Person, nicht pro Vertrag.

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