Die Kinderzulage ist der stärkste Einzelhebel der Altersvorsorge-Reform: 300 Euro je Kind und Jahr, und zwar 1 Euro Zulage für jeden eingezahlten Euro. Der Höchstbetrag ist damit schon bei 300 Euro Eigenbeitrag erreicht. Eine Förderquote von 100 Prozent gibt es sonst nirgends.
Die häufigste Fehlannahme betrifft die Frage, ob beide Elternteile sie bekommen. Die Antwort steht klar in der FAQ des Bundesfinanzministeriums. Stand: 10. August 2026.
Wie die Kinderzulage funktioniert
Das BMF formuliert es so: Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro. Der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht.
Zwei Dinge folgen daraus:
- Die Zulage ist beitragsproportional. Wer nur 150 Euro einzahlt, bekommt 150 Euro Kinderzulage, nicht nichts und nicht die vollen 300 Euro.
- Die Zulage steht je Kind einmal zu, nicht je Kind und Elternteil.
Bekommen beide Eltern die Kinderzulage?
Nein. Die Kinderzulage wird je Kind einem Elternteil gewährt. Zwei Eltern mit je einem eigenen Altersvorsorgevertrag verdoppeln die Kinderzulage für dasselbe Kind nicht.
Was beide Eltern unabhängig voneinander bekommen, ist die Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Person und Jahr. Ein Paar mit zwei eigenen Verträgen kommt also auf bis zu 1.080 Euro Grundzulage plus die Kinderzulagen, die jeweils einem Elternteil zugeordnet sind.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
| Position | Eigenbeitrag | Zulage |
|---|---|---|
| Elternteil A, Grundzulage | 1.800 Euro | 540 Euro |
| Elternteil A, 2 Kinderzulagen | im Beitrag enthalten | 600 Euro |
| Elternteil B, Grundzulage | 1.800 Euro | 540 Euro |
| Summe pro Jahr | 3.600 Euro | 1.680 Euro |
Die Förderquote liegt damit bei rund 47 Prozent auf den gesamten Eigenbeitrag. Über 30 Jahre summieren sich die Zulagen allein auf gut 50.000 Euro, bevor überhaupt Rendite entstanden ist.
Was gegenüber Riester wegfällt
Eine spürbare Vereinfachung: Die bisherige Berechnung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags entfällt mit Einführung der beitragsproportionalen Zulage. Bei Riester war das die häufigste Ursache für gekürzte Zulagen, weil der Mindesteigenbeitrag bei steigendem Einkommen mitwuchs und viele Verträge nicht angepasst wurden.
Neu gilt stattdessen ein einfacher Sockel: Für den Zulagenanspruch sind mindestens 120 Euro pro Jahr in den eigenen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen.
Sonderfall: Ehegatten ohne eigene Förderberechtigung
Mittelbar zulageberechtigte Ehegattinnen und Ehegatten, die keine eigene Förderberechtigung haben, müssen laut BMF ebenfalls mindestens 120 Euro jährlich in ihren eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen, um eine Grundzulage zu erhalten. Deren Höhe richtet sich nach den Beitragszahlungen des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten und beträgt maximal 175 Euro.
Für die Beratung heißt das: Bei Alleinverdiener-Haushalten ist der mittelbar berechtigte Partner nicht gleichwertig gefördert. Die 540 Euro Grundzulage erreicht nur, wer unmittelbar förderberechtigt ist.
Praxis: worauf es in der Beratung ankommt
- Zuordnung bewusst wählen. Weil die Kinderzulage je Kind nur einmal fließt, gehört sie sinnvollerweise zu dem Elternteil, dessen Vertrag die besseren Konditionen hat.
- Die 300-Euro-Schwelle je Kind nicht verfehlen. Wer knapp darunter einzahlt, verschenkt Zulage im Verhältnis 1 zu 1. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler im ganzen System.
- Reihenfolge beachten. Erst die Kinderzulagen ausschöpfen (100 Prozent Förderquote), dann die erste Grundzulagenstufe (50 Prozent), dann die zweite (25 Prozent).
- Befristung einplanen. Die Kinderzulage läuft nicht unbegrenzt. Fällt sie weg, sinkt die Förderquote des Vertrags spürbar, und der Beitrag sollte neu bewertet werden.
Die Wirkung der Zulagenstaffel über die eigene Laufzeit lässt sich mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner von fonder nachrechnen, inklusive Kinderzulagen.
Für Finanzberater: Der Produktstart am 01.01.2027 ist ein planbarer Beratungsanlass. In fonder lassen sich AV-Depot, Depot, Fondspolice und Rürup mit identischen Annahmen gegenüberstellen, inklusive Zulagen, Günstigerprüfung und Auszahlvarianten. Mehr zur Beratungssoftware
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?
Bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Es gibt 1 Euro Zulage für jeden eingezahlten Euro, der Höchstbetrag ist bei 300 Euro Eigenbeitrag erreicht.
Bekommen beide Elternteile die Kinderzulage?
Nein. Laut BMF erhält je Kind ein Elternteil die Kinderzulage. Die Grundzulage von bis zu 540 Euro steht dagegen jedem förderberechtigten Elternteil einzeln zu.
Was passiert, wenn ich weniger als 300 Euro einzahle?
Die Kinderzulage wird anteilig gewährt, weil sie beitragsproportional ist. Bei 150 Euro Eigenbeitrag gibt es 150 Euro Kinderzulage.
Gibt es noch einen Mindesteigenbeitrag wie bei Riester?
Die einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt. Für den Zulagenanspruch sind mindestens 120 Euro pro Jahr einzuzahlen.
Dr. Alexander Adam
Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe
Alexander ist promovierter Ingenieur und Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH. Er verantwortet die Inhalte auf fonder-vergleiche.de und prüft jeden Ratgeber-Beitrag fachlich. Die Rechenbeispiele stammen aus dem fonder-Rechenkern, mit dem Finanzberater täglich ihre Kundengespräche rechnen.
Recherche und Entwurf entstehen mit KI-Unterstützung. Fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Adam.
Verkaufsleitfaden Fondspolice
Der Gesprächsleitfaden für Makler und Finanzberater: Einstieg, Bedarfsanalyse, die typischen Einwände und wie du den Vergleich sauber auf den Tisch legst. Wir schicken ihn dir sofort per E-Mail.
fonder kennenlernen: Software für starke Altersvorsorge-Beratung
Fondspolice, Rürup, ETF-Depot und Altersvorsorgedepot visuell vergleichen, mit echten Steuereffekten, live im Kundengespräch.
Ähnliche Beiträge
Altersvorsorgedepot 2027: Förderung & Steuern
Altersvorsorgedepot 2027: bis 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind. Förderung, Auszahlung und Steuern im Überblick.
Altersvorsorgedepot: Zulagen & Förderung 2027 konkret
Altersvorsorgedepot 2027: welche staatlichen Zulagen und Förderungen konkret vorgesehen sind und wer davon profitiert.
Altersvorsorgedepot: Wer ist förderberechtigt? Angestellte, Selbstständige, Beamte
Altersvorsorgedepot: wer förderberechtigt ist, von Angestellten über Selbstständige bis Beamte, im Überblick.