Kinderzulage im Altersvorsorgedepot: 300 Euro je Kind

Kinderzulage im Altersvorsorgedepot: 300 Euro je Kind und Jahr ab 300 Euro Eigenbeitrag. Warum sie nur einem Elternteil zusteht und wie sie sich staffelt.

Von Dr. Alexander Adam Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe Stand: 10.08.2026 3 Min. Lesezeit

Die Kinderzulage ist der stärkste Einzelhebel der Altersvorsorge-Reform: 300 Euro je Kind und Jahr, und zwar 1 Euro Zulage für jeden eingezahlten Euro. Der Höchstbetrag ist damit schon bei 300 Euro Eigenbeitrag erreicht. Eine Förderquote von 100 Prozent gibt es sonst nirgends.

Die häufigste Fehlannahme betrifft die Frage, ob beide Elternteile sie bekommen. Die Antwort steht klar in der FAQ des Bundesfinanzministeriums. Stand: 10. August 2026.

Wie die Kinderzulage funktioniert

Das BMF formuliert es so: Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro. Der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht.

Zwei Dinge folgen daraus:

  • Die Zulage ist beitragsproportional. Wer nur 150 Euro einzahlt, bekommt 150 Euro Kinderzulage, nicht nichts und nicht die vollen 300 Euro.
  • Die Zulage steht je Kind einmal zu, nicht je Kind und Elternteil.

Bekommen beide Eltern die Kinderzulage?

Nein. Die Kinderzulage wird je Kind einem Elternteil gewährt. Zwei Eltern mit je einem eigenen Altersvorsorgevertrag verdoppeln die Kinderzulage für dasselbe Kind nicht.

Was beide Eltern unabhängig voneinander bekommen, ist die Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Person und Jahr. Ein Paar mit zwei eigenen Verträgen kommt also auf bis zu 1.080 Euro Grundzulage plus die Kinderzulagen, die jeweils einem Elternteil zugeordnet sind.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Position Eigenbeitrag Zulage
Elternteil A, Grundzulage 1.800 Euro 540 Euro
Elternteil A, 2 Kinderzulagen im Beitrag enthalten 600 Euro
Elternteil B, Grundzulage 1.800 Euro 540 Euro
Summe pro Jahr 3.600 Euro 1.680 Euro

Die Förderquote liegt damit bei rund 47 Prozent auf den gesamten Eigenbeitrag. Über 30 Jahre summieren sich die Zulagen allein auf gut 50.000 Euro, bevor überhaupt Rendite entstanden ist.

Was gegenüber Riester wegfällt

Eine spürbare Vereinfachung: Die bisherige Berechnung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags entfällt mit Einführung der beitragsproportionalen Zulage. Bei Riester war das die häufigste Ursache für gekürzte Zulagen, weil der Mindesteigenbeitrag bei steigendem Einkommen mitwuchs und viele Verträge nicht angepasst wurden.

Neu gilt stattdessen ein einfacher Sockel: Für den Zulagenanspruch sind mindestens 120 Euro pro Jahr in den eigenen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen.

Sonderfall: Ehegatten ohne eigene Förderberechtigung

Mittelbar zulageberechtigte Ehegattinnen und Ehegatten, die keine eigene Förderberechtigung haben, müssen laut BMF ebenfalls mindestens 120 Euro jährlich in ihren eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen, um eine Grundzulage zu erhalten. Deren Höhe richtet sich nach den Beitragszahlungen des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten und beträgt maximal 175 Euro.

Für die Beratung heißt das: Bei Alleinverdiener-Haushalten ist der mittelbar berechtigte Partner nicht gleichwertig gefördert. Die 540 Euro Grundzulage erreicht nur, wer unmittelbar förderberechtigt ist.

Praxis: worauf es in der Beratung ankommt

  • Zuordnung bewusst wählen. Weil die Kinderzulage je Kind nur einmal fließt, gehört sie sinnvollerweise zu dem Elternteil, dessen Vertrag die besseren Konditionen hat.
  • Die 300-Euro-Schwelle je Kind nicht verfehlen. Wer knapp darunter einzahlt, verschenkt Zulage im Verhältnis 1 zu 1. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler im ganzen System.
  • Reihenfolge beachten. Erst die Kinderzulagen ausschöpfen (100 Prozent Förderquote), dann die erste Grundzulagenstufe (50 Prozent), dann die zweite (25 Prozent).
  • Befristung einplanen. Die Kinderzulage läuft nicht unbegrenzt. Fällt sie weg, sinkt die Förderquote des Vertrags spürbar, und der Beitrag sollte neu bewertet werden.

Die Wirkung der Zulagenstaffel über die eigene Laufzeit lässt sich mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner von fonder nachrechnen, inklusive Kinderzulagen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?

Bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Es gibt 1 Euro Zulage für jeden eingezahlten Euro, der Höchstbetrag ist bei 300 Euro Eigenbeitrag erreicht.

Bekommen beide Elternteile die Kinderzulage?

Nein. Laut BMF erhält je Kind ein Elternteil die Kinderzulage. Die Grundzulage von bis zu 540 Euro steht dagegen jedem förderberechtigten Elternteil einzeln zu.

Was passiert, wenn ich weniger als 300 Euro einzahle?

Die Kinderzulage wird anteilig gewährt, weil sie beitragsproportional ist. Bei 150 Euro Eigenbeitrag gibt es 150 Euro Kinderzulage.

Gibt es noch einen Mindesteigenbeitrag wie bei Riester?

Die einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt. Für den Zulagenanspruch sind mindestens 120 Euro pro Jahr einzuzahlen.

Dr. Alexander Adam

Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe

Alexander ist promovierter Ingenieur und Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH. Er verantwortet die Inhalte auf fonder-vergleiche.de und prüft jeden Ratgeber-Beitrag fachlich. Die Rechenbeispiele stammen aus dem fonder-Rechenkern, mit dem Finanzberater täglich ihre Kundengespräche rechnen.

Recherche und Entwurf entstehen mit KI-Unterstützung. Fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Adam.

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