Altersvorsorgedepot: Zulagen & Förderung 2027 konkret

Das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ist die neue staatlich geförderte, kapitalmarktnahe Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2027 startet. Die Förderung kombiniert zwei Bausteine: eine prozentuale Zulage auf den Eigenbeitrag (bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr) sowie – alternativ – einen Sonderausgabenabzug. Welcher Weg günstiger ist, entscheidet das Finanzamt automatisch per Günstigerprüfung. Anders als die alte Riester-Rente fördert das AV-Depot ausdrücklich auch reine Fonds- und ETF-Sparpläne ohne Beitragsgarantie. Dieser Beitrag ordnet die Förderlogik für die Beratungspraxis ein.

Rechtlicher Stand: Das Altersvorsorge-Reformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Es handelt sich also nicht mehr um einen Entwurf, sondern um geltendes Recht mit Produktstart 2027.

Die Zulagenstaffel im Detail

Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr (rund 150 € im Monat). Auf diesen Beitrag zahlt der Staat eine prozentuale Zulage – und zwar gestaffelt: Die ersten Euro werden stärker gefördert als die späteren. Das belohnt den Einstieg und macht schon kleine Sparraten attraktiv.

Beitragsstufe (Eigenbeitrag)

Förderquote

Maximale Zulage

erste 360 €

50 %

bis 180 € / Jahr

weitere 1.440 € (bis 1.800 € gesamt)

25 %

bis 360 € / Jahr

Grundzulage gesamt

bis zu 540 € / Jahr

Wer also den vollen geförderten Beitrag von 1.800 € einzahlt, erhält bis zu 540 € Grundzulage obendrauf – eine Förderquote von 30 % auf den Gesamtbeitrag. Die Zulage fließt direkt in den Vertrag und wird dort mitangelegt, wirkt also über den Zinseszinseffekt zusätzlich.

Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

Über die Grundzulage hinaus gibt es zwei weitere Bausteine:

  • Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind und Jahr. Für Familien ist das der stärkste Förderhebel – mit zwei Kindern liegt die mögliche Gesamtzulage deutlich über der reinen Grundzulage.

  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Sparer unter 25 Jahren. Ein gezielter Anreiz für den frühen Start – gerade das Argument, das junge Kunden oft überzeugt, überhaupt anzufangen.

Zulage oder Steuervorteil? Die Günstigerprüfung

Wie schon bei Riester gilt: Zulagen und Sonderausgabenabzug schließen sich nicht aus, aber sie addieren sich nicht. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt das Maximum aus beidem – entweder die Zulagen oder den steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug, je nachdem, was für den Kunden mehr bringt.

In der Praxis heißt das: Für Kunden mit hohem Grenzsteuersatz und ohne Kinder wirkt oft der Sonderausgabenabzug stärker; für Familien mit mehreren Kindern und moderatem Einkommen sind die Zulagen meist das bessere Instrument. Diese Einordnung sauber zu rechnen, ist genau der Punkt, an dem sich gute Beratung zeigt – und den Sie Ihrem Kunden konkret in Euro zeigen sollten.

Die wichtigsten Produkt-Eckpunkte

Neben der Förderung lohnt der Blick auf die Rahmenbedingungen des AV-Depots:

  • Zwei-Verträge-Grenze: Förderfähig sind bis zu zwei Verträge mit je 6.840 € Beitrag pro Jahr.

  • Kostendeckel: Beim standardisierten Basisprodukt sind die Kosten auf maximal 1,0 % p. a. gedeckelt – ein spürbarer Vorteil gegenüber vielen klassischen Vorsorgeprodukten.

  • Auszahlungsbeginn: frei wählbar zwischen 65 und 70 Jahren. Zu Beginn sind bis zu 30 % als Teilkapital entnehmbar.

  • Keine Sozialabgaben in der Auszahlung: Auf die Auszahlungen fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – ein starkes Argument gegenüber Produkten, deren Leistungen der KVdR-Beitragspflicht unterliegen.

Besteuerung der Auszahlung

Die spätere Besteuerung hängt davon ab, ob ein Kapitalanteil gefördert wurde und welche Auszahlform gewählt wird:

  • Geförderter Teil: in der Auszahlung voll nachgelagert zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG) – wie bei jeder geförderten Schicht.

  • Ungeförderter Teil, laufende Auszahlung (lebenslange Leibrente oder monatlicher Auszahlplan): Ertragsanteilbesteuerung.

  • Ungeförderter Teil, einmalige Kapitalabfindung: Halbeinkünfteverfahren – also nur der halbe Gewinn wird besteuert, sofern die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren ab dem gesetzlichen Auszahlungsbeginn erfolgt.

Eine Teilfreistellung wie beim ETF-Depot gibt es im ungeförderten Teil nicht. Wichtig für die Beratung: Die genaue steuerliche Einordnung des monatlichen Auszahlplans (befristete Zeitrente versus Kapitalauszahlung) ist amtlich noch nicht abschließend geklärt – das entsprechende BMF-Anwendungsschreiben steht aus. Kommunizieren Sie diesen Punkt gegenüber Kunden mit Vorbehalt. Wer die Unterschiede zwischen den Auszahlformen sauber gegenüberstellen möchte, findet in unserem Ratgeber Leibrente, Entnahmeplan oder Kapitalauszahlung eine kompakte Einordnung.

Förderwirkung in fonder sofort rechnen

Ob sich das AV-Depot für einen konkreten Kunden lohnt, entscheidet sich in der Zahl. fonder simuliert das Altersvorsorgedepot inklusive Zulagen, Günstigerprüfung, Effektivkosten und Auszahlungsbesteuerung und stellt es direkt neben Fondspolice, Rürup und ETF-Depot. So sehen Sie und Ihr Kunde auf einen Blick, welcher Weg netto am meisten übrig lässt.

Den Einstieg macht der kostenlose AV-Depot-Rechner: Beitrag, Kinder und Alter eingeben – und die Förderwirkung inklusive Grund-, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus erscheint sofort. Wollen Sie einen bestehenden Vertrag Ihres Kunden gegenprüfen, nutzen Sie den kostenlosen Vertragscheck. Und wer die volle Vergleichs- und Auswertungsmappe für die Beratung braucht, kann fonder kostenlos testen.

Weiterführend: Wie sich das AV-Depot strategisch in die Beratung einbauen lässt, lesen Sie in Altersvorsorgedepot 2027 für Finanzberater. Wie es im Vergleich zu Fondspolice, Rürup und Co. abschneidet, zeigt der Altersvorsorge-Vergleich 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?

Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf die weiteren 1.440 € – zusammen bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr bei einem geförderten Beitrag von 1.800 €. Hinzu kommen bis zu 300 € je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige.

Was ist die Günstigerprüfung beim AV-Depot?

Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug für den Kunden günstiger sind, und gewährt das Maximum aus beidem – nicht beides zusammen. Für Gutverdiener ohne Kinder wirkt oft der Steuervorteil stärker, für Familien meist die Zulagen.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorge-Reformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Der Produktstart ist der 1. Januar 2027.

Werden die Auszahlungen aus dem AV-Depot besteuert?

Der geförderte Teil wird in der Auszahlung voll nachgelagert versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Beim ungeförderten Teil gilt für laufende Auszahlungen die Ertragsanteilbesteuerung und für die einmalige Kapitalabfindung das Halbeinkünfteverfahren (nach mindestens 12 Jahren). Die genaue Einordnung des Auszahlplans ist amtlich noch nicht final.

Wie berechne ich die Förderung für einen konkreten Kunden?

Mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner von fonder: Beitrag, Kinder und Alter eingeben, und die Förderwirkung inklusive Zulagen und Günstigerprüfung erscheint sofort. Für den vollständigen Vergleich mit Fondspolice, Rürup und ETF-Depot lässt sich fonder kostenlos testen.

Weiterführende Artikel

Kostenlose Rechner – rechne selbst nach

Für deine Altersvorsorge und deine bestehenden Verträge – kostenlos und ohne Anmeldung.

Ähnliche Beiträge

Starte jetzt deine erste Beratung mit fonder.

Das innovative Verkaufskonzept für Finanzberater.
Besser beraten, mehr verkaufen.

4,8 Sterne

4,8 Sterne

700+ User

700+ User

Experten Support

Experten Support