Sparerpauschbetrag 2026: Höhe, Freistellungsauftrag und Vorabpauschale

Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 1.000 Euro pro Person, bei Zusammenveranlagung sind es 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne und auch die Vorabpauschale steuerfrei. Damit deine Bank das automatisch berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Hier erfährst du, wie du ihn richtig auf mehrere Banken verteilst, was ohne ihn passiert und was der Pauschbetrag mit der Vorabpauschale zu tun hat.
Höhe 2026: 1.000 Euro pro Person
Für das Steuerjahr 2026 gilt weiterhin: 1.000 Euro Sparerpauschbetrag für Einzelpersonen, 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Zuletzt angehoben wurde der Betrag zum Jahr 2023, davor lag er viele Jahre bei 801 beziehungsweise 1.602 Euro. Der Pauschbetrag deckt alle Kapitalerträge ab: Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale. Tatsächliche Werbungskosten kannst du daneben nicht zusätzlich absetzen, sie sind mit dem Pauschbetrag abgegolten.
Entwicklung des Sparerpauschbetrags
Zeitraum | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung |
|---|---|---|
2009 bis 2022 | 801 € | 1.602 € |
2023 bis 2025 | 1.000 € | 2.000 € |
2026 | 1.000 € (unverändert) | 2.000 € (unverändert) |
Freistellungsauftrag: einrichten und auf mehrere Banken verteilen
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zur eingetragenen Höhe ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auf jeden Euro Ertrag Abgeltungsteuer ab, auch wenn dein Pauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Der Auftrag gilt in der Regel unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Einrichten kannst du ihn meist direkt im Onlinebanking oder in der App.
Du kannst deinen Sparerpauschbetrag frei auf mehrere Institute verteilen, zum Beispiel 600 Euro auf den Broker mit dem ETF-Depot und 400 Euro auf das Tagesgeldkonto. Wichtig ist nur: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf dein Maximum von 1.000 Euro (beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen. Die Banken melden die Aufträge an das Bundeszentralamt für Steuern, eine Überschreitung fällt also auf. Prüfe die Verteilung einmal im Jahr: Dort, wo die meisten Erträge anfallen, sollte auch der größte Teil des Pauschbetrags liegen.
Anrechnung auf die Vorabpauschale
Die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds und ETFs ist ein ganz normaler Kapitalertrag und wird mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet. Reicht dein Pauschbetrag, bucht der Broker Anfang Januar keine Steuer ab. Gerade bei kleineren Depots bleibt die Vorabpauschale so komplett steuerfrei. Wie die Berechnung genau funktioniert, liest du im Artikel zur Vorabpauschale. Für Kunden von Trade Republic gibt es die Details im Artikel zur Trade Republic Vorabpauschale.
Ohne Freistellungsauftrag: Steuer über die Anlage KAP zurückholen
Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, behält die Bank Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Verloren ist das Geld nicht: Über die Steuererklärung mit der Anlage KAP holst du dir zu viel gezahlte Steuer zurück. Bequemer ist es trotzdem, den Freistellungsauftrag rechtzeitig einzurichten, dann bleibt das Geld gleich auf deinem Konto.
NV-Bescheinigung und Kinder
Liegt dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser NV-Bescheinigung führt die Bank auch über den Pauschbetrag hinaus keine Steuer ab. Das lohnt sich zum Beispiel für Studierende oder Rentner mit geringem Einkommen.
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und zusätzlich einen eigenen Grundfreibetrag. Für ein Depot auf den Namen des Kindes braucht es einen eigenen Freistellungsauftrag. Beachte dabei: Das Geld gehört dann rechtlich dem Kind.
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Häufige Fragen
Gilt der Sparerpauschbetrag pro Bank oder pro Person?
Pro Person. Du hast insgesamt 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung), egal bei wie vielen Banken und Brokern du Konten und Depots führst. Über Freistellungsaufträge verteilst du diesen einen Betrag auf deine Institute, die Summe darf das Maximum nicht übersteigen.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?
Die Bank führt dann ab dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer ab. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung mit der Anlage KAP zurückholen. Schneller und einfacher ist es, den Freistellungsauftrag direkt im Onlinebanking oder in der Broker-App einzurichten.
Steigt der Sparerpauschbetrag 2026?
Nein. Für 2026 bleibt es bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die letzte Erhöhung gab es zum Jahr 2023, als der Pauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro angehoben wurde.
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