Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen: Rückkaufswert und Steuern prüfen

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen heißt fast immer: Du bekommst weniger heraus, als du eingezahlt hast, zumindest in den ersten Jahren. Ob die Kündigung trotzdem sinnvoll ist oder ob eine der Alternativen besser passt, hängt von Rückkaufswert, Kosten und Steuern deines konkreten Vertrags ab. Hier gehen wir alle drei Punkte durch. Mit dem Rechner direkt unter diesem Absatz kannst du deinen Vertrag sofort grob einordnen.

Effektivkosten-Rechner
Was 1 Prozentpunkt Kosten über die Laufzeit wirklich ausmacht
heutein 30 Jahren
■ Tarif A (1 %)■ Tarif B (2 %)
Endkapital Tarif A166.452
Endkapital Tarif B138.810
Kostendifferenz über 30 Jahre27.642
Modellrechnung mit konstanter Rendite, vor Steuern. Effektivkosten (Reduction in Yield) fassen alle laufenden Kosten eines Tarifs zusammen; den Wert findest du im Basisinformationsblatt.

Rückkaufswert: Fondsguthaben minus Abzüge

Bei einer Fondspolice entspricht der Rückkaufswert im Kern dem aktuellen Fondsguthaben, von dem der Versicherer einen vertraglich geregelten Stornoabzug einbehalten kann. Dazu kommt ein struktureller Nachteil: Die Abschluss- und Vertriebskosten werden meist über die ersten fünf Vertragsjahre aus deinen Beiträgen bezahlt. Kündigst du früh, wurde ein Teil deiner Einzahlungen also gar nicht erst investiert und fehlt entsprechend im Guthaben.

Den aktuellen Rückkaufswert findest du in der jährlichen Standmitteilung oder erfragst ihn direkt beim Versicherer. Vergleiche ihn mit der Summe deiner eingezahlten Beiträge, dann siehst du sofort, wo du stehst.

Bevor du kündigst: Lade das PDF deines Vertrags in den kostenlosen Vertrags-Check und sieh, was der Vertrag wirklich kostet und was er noch wert ist.

Steuern: Der Zeitpunkt der Kündigung entscheidet

Kündigst du vor dem 62. Geburtstag oder vor Ablauf von zwölf Jahren Laufzeit, ist der volle Ertrag steuerpflichtig. Ertrag heißt: Auszahlung minus eingezahlte Beiträge. Darauf fällt die Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag an, bei Kirchenmitgliedern zusätzlich Kirchensteuer.

Hältst du den Vertrag mindestens zwölf Jahre und lässt dir das Kapital frühestens mit 62 auszahlen, greift das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte des Ertrags wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Wer kurz vor einer dieser Schwellen steht, verschenkt mit einer vorschnellen Kündigung also bares Geld. Alle Details liest du im Artikel zur Besteuerung der fondsgebundenen Rentenversicherung.

Wann Kündigen trotzdem richtig sein kann

Es gibt Verträge, die auch nach nüchterner Rechnung kaum zu retten sind: Effektivkosten von deutlich über zwei Prozent pro Jahr, eine teure Fondsauswahl ohne günstige ETFs oder eine Kombination aus beidem. Wenn die Kosten die erwartbare Rendite dauerhaft auffressen und auch ein Fondswechsel innerhalb des Vertrags nichts verbessert, kann die Kündigung trotz Steuernachteil die bessere Entscheidung sein. Beurteilen lässt sich das aber nur mit konkreten Zahlen, nicht aus dem Bauch heraus.

Die Alternativen zur Kündigung

Beitragsfrei stellen: Du stoppst die Einzahlungen, das Guthaben bleibt investiert und der Vertrag läuft weiter. Die steuerlichen Vorteile zum Rentenbeginn bleiben erhalten. Gut, wenn der Beitrag drückt, der Vertrag selbst aber in Ordnung ist.

Fonds wechseln im Versicherungsmantel: Innerhalb der Police kannst du die Fonds austauschen, ohne dass dabei Abgeltungsteuer anfällt. Ein Wechsel aus teuren aktiven Fonds in günstige ETFs verbessert viele Verträge deutlich, ganz ohne Kündigung.

Beitrag reduzieren: Ein niedrigerer Beitrag verschafft dir Luft und erhält den Vertrag. Prüfe vorher, ob dein Tarif Mindestbeiträge vorsieht.

Optionen im Vergleich

Option

Liquidität heute

Steuerfolge

Vertrag bleibt bestehen

Kündigung

Ja, Rückkaufswert

Ertrag steuerpflichtig, vor 62 und zwölf Jahren in voller Höhe

Nein

Beitragsfreistellung

Nein

Keine, da keine Auszahlung

Ja, ohne neue Beiträge

Fondswechsel im Mantel

Nein

Keine, steuerneutral

Ja

Beitragsreduktion

Teilweise, geringerer Beitrag

Keine

Ja

Erst rechnen, dann entscheiden

Ob Kündigung, Beitragsfreistellung oder Fondswechsel: Die richtige Reihenfolge ist immer gleich. Erst den Bestandsvertrag mit echten Zahlen durchrechnen, also Rückkaufswert, Effektivkosten, Fondsqualität und Steuerfolgen, dann die Optionen vergleichen und erst am Ende entscheiden. Genau so arbeiten auch gute Finanzberater mit Bestandsverträgen.

Unser Tipp: Lade das PDF deines Vertrags in den kostenlosen Vertrags-Check hoch. Du siehst schwarz auf weiß, was der Vertrag wirklich kostet und was er noch wert ist, bevor du kündigst.

Für Finanzberater: Mit fonder prüfst du fondsgebundene Bestandsverträge in Minuten: Effektivkosten, Szenarien und Alternativen, visuell aufbereitet für das Kundengespräch. Mehr zur Beratungssoftware

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stornoabzug?

Das ist vertragsabhängig und steht im Bedingungswerk deiner Police, eine pauschale Zahl gibt es nicht. Manche Tarife verzichten ganz auf einen Stornoabzug, andere ziehen einen spürbaren Betrag vom Fondsguthaben ab. Schau in deine Versicherungsbedingungen oder frag den Versicherer schriftlich nach der genauen Höhe.

Was passiert steuerlich bei einer Kündigung nach 10 Jahren mit 45?

In diesem Fall sind weder die zwölf Jahre Mindestlaufzeit noch das Alter 62 erreicht. Der volle Ertrag, also Auszahlung minus eingezahlte Beiträge, unterliegt der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Liegt der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen, entsteht kein steuerpflichtiger Ertrag.

Kann ich statt zu kündigen einfach die Fonds wechseln?

Ja, in den meisten Tarifen sogar mehrmals pro Jahr kostenlos. Der Wechsel innerhalb des Versicherungsmantels ist steuerneutral, es fällt keine Abgeltungsteuer an. Oft ist das der wirksamste Hebel: raus aus teuren aktiven Fonds, rein in günstige ETFs, ohne den Vertrag und seine Steuervorteile aufzugeben.

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