Lebensversicherung kündigen: Rückkaufswert, Steuern und bessere Alternativen

Lebensversicherung kündigen: Rückkaufswert, steuerliche Folgen und bessere Alternativen wie Verkauf oder Beitragsfreistellung im Vergleich.

Von Dr. Alexander Adam Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe Stand: 06.07.2026 4 Min. Lesezeit

Lebensversicherung kündigen und das Geld auszahlen lassen: Das klingt verlockend, kostet aber oft mehr, als es bringt. Der Rückkaufswert liegt gerade in den ersten Jahren häufig deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, und je nach Vertrag greift bei der Auszahlung auch noch das Finanzamt zu. Hier erfährst du, wie der Rückkaufswert zustande kommt, welche Steuern anfallen können und welche Alternativen du prüfen solltest, bevor du unterschreibst. Mit dem Rechner direkt unter diesem Absatz kannst du sofort überschlagen, was in deinem Fall auf dem Spiel steht.

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Warum vorschnelles Kündigen oft Geld vernichtet

Bei einer Kündigung bekommst du nicht deine eingezahlten Beiträge zurück, sondern den Rückkaufswert. Der liegt vor allem in den ersten Vertragsjahren oft deutlich unter der Beitragssumme. Der Grund: Die Abschluss- und Vertriebskosten werden in der Regel aus den Beiträgen der ersten Jahre bezahlt. Dieses Geld ist bei einer Kündigung endgültig verloren. Zusätzlich darf der Versicherer je nach Vertrag einen Stornoabzug einbehalten.

Wie hoch dein Rückkaufswert aktuell ist, steht in der jährlichen Standmitteilung. Du kannst ihn auch jederzeit beim Versicherer anfragen. Erst mit dieser Zahl kannst du seriös entscheiden, ob sich eine Kündigung überhaupt lohnt.

Bevor du kündigst: Lade das PDF deines Vertrags in den kostenlosen Vertrags-Check und sieh, was der Vertrag wirklich kostet und was er noch wert ist.

Die Alternativen: beitragsfrei stellen, senken oder verkaufen

Beitragsfrei stellen: Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag läuft mit dem vorhandenen Guthaben weiter. Die Versicherungssumme sinkt, aber ein alter Vertrag behält seinen Rechnungszins und mögliche Steuervorteile. Für viele ist das der beste Mittelweg, wenn nur der laufende Beitrag drückt.

Beiträge senken: Viele Versicherer erlauben eine Reduktion des Beitrags oder eine zeitweise Aussetzung. Frag danach, bevor du drastischere Schritte gehst. So bleibt der Vertrag erhalten und du gewinnst trotzdem finanziellen Spielraum.

Verkauf am Zweitmarkt: Spezialisierte Ankäufer zahlen für bestimmte Lebensversicherungen mehr als den Rückkaufswert. Der Vertrag läuft dann beim Käufer weiter. Wichtig: Prüfe die Seriosität des Ankäufers, achte auf eine sofortige und vollständige Kaufpreiszahlung und vergleiche mehrere Angebote, bevor du verkaufst.

Kündigung: Sie ist der letzte Schritt, wenn du das Geld kurzfristig brauchst oder der Vertrag auch nach ehrlicher Rechnung dauerhaft zu teuer ist. Dann bekommst du den Rückkaufswert ausgezahlt und der Vertrag endet mitsamt dem Todesfallschutz.

Kündigen, beitragsfrei stellen oder verkaufen im Vergleich

Kriterium Kündigen Beitragsfrei stellen Verkaufen (Zweitmarkt)
Sofortige Liquidität Ja, Rückkaufswert wird ausgezahlt Nein, das Guthaben bleibt im Vertrag Ja, Kaufpreis oft über dem Rückkaufswert
Verlust der Abschlusskosten Ja, endgültig Kosten sind bezahlt, der Vertrag arbeitet aber weiter Teilweise ausgeglichen, wenn der Kaufpreis höher ausfällt
Todesfallschutz Entfällt sofort Bleibt in reduzierter Höhe bestehen Entfällt für dich, Details regelt der Kaufvertrag
Steuerfolgen Ertrag je nach Vertrag steuerpflichtig Keine, da keine Auszahlung erfolgt Je nach Vertrag ähnlich wie bei der Kündigung, vorab prüfen

Steuern bei der Auszahlung: Altvertrag oder Neuvertrag?

Für die Steuer zählt vor allem das Abschlussdatum. Altverträge mit Abschluss vor 2005 sind bei der Auszahlung in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und die Beiträge mindestens fünf Jahre laufend gezahlt wurden. Im Detail gelten weitere Voraussetzungen, prüfe deinen Einzelfall im Zweifel mit steuerlicher Beratung.

Bei Verträgen mit Abschluss ab 2005 ist der Ertrag steuerpflichtig, also die Auszahlung abzüglich der eingezahlten Beiträge. Erfolgt die Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und frühestens mit 62, versteuerst du nur den halben Ertrag mit deinem persönlichen Steuersatz. Bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2011 reicht dafür das Alter 60. Kündigst du früher, wird der volle Ertrag mit der Abgeltungsteuer belastet, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

So gehst du vor, bevor du kündigst

Hol dir zuerst den aktuellen Rückkaufswert und die letzte Standmitteilung. Rechne dann durch, was der Vertrag bis zum Ende noch kostet und was er voraussichtlich bringt. Vergleiche das Ergebnis mit den Alternativen: beitragsfrei stellen, Beitrag senken, verkaufen. Erst wenn die Kündigung auch nach dieser Rechnung die beste Option ist, solltest du sie aussprechen.

Unser Tipp: Lade das PDF deines Vertrags in den kostenlosen Vertrags-Check hoch. Du siehst in wenigen Minuten, welche Kosten im Vertrag stecken und was er noch wert ist, bevor du endgültig entscheidest.

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Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich beim Kündigen zurück?

Du erhältst den Rückkaufswert, nicht die Summe deiner Beiträge. Gerade in den ersten Jahren liegt er oft deutlich darunter, weil Abschluss- und Vertriebskosten bereits verrechnet wurden und ein Stornoabzug hinzukommen kann. Die genaue Zahl steht in deiner Standmitteilung oder kommt auf Anfrage vom Versicherer.

Ist die Auszahlung steuerfrei?

Bei Altverträgen mit Abschluss vor 2005 ist die Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit in der Regel steuerfrei. Bei Verträgen ab 2005 ist der Ertrag steuerpflichtig: Mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 zahlst du deinen persönlichen Steuersatz auf den halben Ertrag, sonst fällt Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag an.

Was ist besser: kündigen oder beitragsfrei stellen?

Wenn du das Geld nicht sofort brauchst, ist die Beitragsfreistellung meist der schonendere Weg. Der Vertrag bleibt bestehen, alte Konditionen und mögliche Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Kündigung lohnt sich vor allem dann, wenn der Vertrag dauerhaft zu teuer ist oder du die Liquidität wirklich brauchst. Entscheide erst, nachdem du beide Wege durchgerechnet hast.

Dr. Alexander Adam

Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe

Alexander ist promovierter Ingenieur und Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH. Er verantwortet die Inhalte auf fonder-vergleiche.de und prüft jeden Ratgeber-Beitrag fachlich. Die Rechenbeispiele stammen aus dem fonder-Rechenkern, mit dem Finanzberater täglich ihre Kundengespräche rechnen.

Recherche und Entwurf entstehen mit KI-Unterstützung. Fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Adam.

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