Altersvorsorge-Vergleich 2026: Fondspolice, Rürup, ETF-Depot & Altersvorsorgedepot

Der Altersvorsorge-Vergleich 2026 stellt die vier zentralen fondsbasierten Vehikel für die Ruhestandsplanung gegenüber: die Fondspolice (Versicherungsmantel, Schicht 3), die Rürup- bzw. Basisrente (geförderte Schicht 1), das freie ETF-Depot (ungefördert, voll flexibel) und das zum 1. Januar 2027 startende Altersvorsorgedepot aus der privaten Altersvorsorge-Reform (gefördertes Wertpapierdepot). Sie unterscheiden sich vor allem in vier Dimensionen: staatliche Förderung in der Ansparphase, Besteuerung bei Auszahlung, Flexibilität/Verfügbarkeit und Vererbbarkeit. Für Finanzberater ist keines der Vehikel pauschal „das beste" — die Eignung hängt von Anlagehorizont, Einkommen, Liquiditätsbedarf und dem gewünschten Auszahlmodus des Kunden ab.
Dieser Leitfaden ordnet die vier Bausteine systematisch ein, damit du im Kundengespräch schnell die passende Kombination begründen kannst. Er ist bewusst als Übersicht angelegt; für die einzelnen Duelle findest du am Ende vertiefende Beiträge.
Die vier Vehikel im Kurzporträt
Fondspolice (fondsgebundene Rentenversicherung)
Die Fondspolice bündelt eine Fondsanlage in einem Versicherungsmantel. Ihr steuerlicher Kern: Innerhalb des Mantels gibt es keinen laufenden Steuerzugriff — Umschichtungen zwischen Fonds lösen keine Steuer aus, und es fällt keine jährliche Vorabpauschale beim Kunden an. Das begünstigt den Zinseszinseffekt über lange Laufzeiten. Bei Kapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren, wenn der Vertrag ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird und mindestens zwölf Jahre bestand: Dann ist nur die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei aktienbasierten Fonds kommt zusätzlich die Teilfreistellung ins Spiel. Alternativ lässt sich das Kapital als lebenslange Leibrente verrenten.
Rürup- bzw. Basisrente
Die Rürup-Rente ist die geförderte Schicht 1. Beiträge sind im Rahmen der geltenden Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar, was gerade bei höherem Einkommen einen spürbaren Steuervorteil in der Ansparphase bringt. Der Preis dafür ist geringe Flexibilität: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Leibrente — keine Kapitalauszahlung, kein Entnahmeplan. In der Rentenphase wird die Leibrente nachgelagert (weitgehend voll) besteuert. Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase in der Regel pfändungssicher und grundsätzlich nicht frei vererb- oder kapitalisierbar; Hinterbliebenenschutz ist nur über vertragliche Zusatzbausteine darstellbar.
ETF-Depot (freies Wertpapierdepot)
Das freie ETF-Depot bietet die maximale Flexibilität: jederzeit verfügbar, frei bestückbar, ohne Mindestlaufzeit und ohne Mantelkosten. Dafür gibt es keine staatliche Förderung. In der Ansparphase fällt bei thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale an; bei Verkauf werden Gewinne mit der Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) belegt. Für Aktienfonds gilt die Teilfreistellung von 30 %. Das Depot ist frei vererbbar (im Rahmen des Erbrechts).
Altersvorsorgedepot ab 2027 (pAV-Reform)
Das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ist ein gefördertes Wertpapierdepot, das im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 eingeführt werden soll. Die Förderung erfolgt über Zulagen bzw. Sonderausgaben mit Günstigerprüfung (50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf die weiteren 1.440 € Eigenbeitrag – bis zu 540 € Grundzulage, plus Kinder- und Berufseinsteigerzulage). Steuerlich zerfällt die Auszahlung in zwei Teile: Der geförderte Teil wird in der Rentenphase voll nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Der ungeförderte Teil wird je nach Auszahlform behandelt — bei laufender Auszahlung – Leibrente oder monatlicher Auszahlplan – über den Ertragsanteil, bei einmaliger Kapitalabfindung nach dem Halbeinkünfteverfahren (halber Gewinn, nach mind. 12 Jahren ab dem gesetzlichen Auszahlungsbeginn). Eine Teilfreistellung wie im freien Depot greift im ungeförderten Teil nicht. Wichtig für die Beratung: Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist verabschiedet (Bundestag 27. März, Bundesrat 8. Mai 2026), die Produkte starten zum 1. Januar 2027 — die Detailregeln zur ungeförderten Kapitalauszahlung sind amtlich noch nicht final (ein klarstellendes BMF-Schreiben steht aus). Aussagen dazu daher mit Vorbehalt kommunizieren.
Die große Vergleichstabelle
Die folgende Übersicht verdichtet die Unterschiede auf einen Blick. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber, im Gespräch schnell die richtige Richtung zu weisen.
Kriterium | Fondspolice | Rürup / Basisrente | ETF-Depot | AV-Depot (ab 2027) |
|---|---|---|---|---|
Förderung Ansparphase | Keine direkte Förderung; Steuervorteil erst bei Auszahlung | Sonderausgabenabzug der Beiträge (Höchstbeträge) | Keine | Zulagen / Sonderausgaben mit Günstigerprüfung |
Anlageform | Fonds im Versicherungsmantel | Fonds/klassisch im Rentenvertrag | Frei wählbare Fonds/ETFs | Wertpapierdepot (Fonds/ETFs) |
Steuer Ansparphase | Kein laufender Steuerzugriff; Umschichtung steuerfrei, keine Vorabpauschale beim Kunden | Steuerlich begünstigt (Abzug); im Mantel kein laufender Zugriff | Vorabpauschale auf thesaurierte Erträge | Im geförderten Depot kein laufender Steuerzugriff |
Steuer Auszahlung | Kapital: Halbeinkünfte (ab 62 + ≥12 J.); Leibrente: Ertragsanteil | Voll nachgelagert (Leibrente) | Abgeltungsteuer auf Gewinne | Gefördert: voll nachgelagert (§ 22 Nr. 5). Ungefördert: laufend (Rente/Plan) = Ertragsanteil, Einmalabfindung = Halbeinkünfte |
Teilfreistellung | Ja, für aktienbasierte Fonds | Nicht einschlägig (Vollbesteuerung) | 30 % bei Aktienfonds | Nein im ungeförderten Teil |
Flexibilität / Verfügbarkeit | Mittel; Kündigung/Teilentnahme möglich, aber steuerlich/kostenseitig nachteilig | Gering; kein vorzeitiger Zugriff, nur Leibrente | Hoch; jederzeit verfügbar | Mittel; auf Ruhestand ausgerichtet, gebundenes Kapital |
Vererbung | Über Bezugsrecht / Zusatzbausteine gestaltbar | Grundsätzlich nicht frei vererbbar; nur über Zusatzoptionen | Frei vererbbar (Erbrecht) | Nach Reformregeln / gewählter Auszahlform (Details abwarten) |
Für wen passt was?
Aus den Merkmalen ergeben sich typische Einsatzbilder, die du als Gesprächsraster nutzen kannst:
Rürup punktet bei Kunden mit hohem zu versteuerndem Einkommen und stabilem Vorsorgewunsch, die den Sonderausgabenabzug jetzt nutzen wollen und mit der reinen Leibrente ohne Kapitalzugriff leben können — häufig Selbstständige und gut verdienende Angestellte.
Fondspolice eignet sich für langfristig orientierte Kunden, die den steuerfreien Umschichtungsvorteil im Mantel und die spätere Halbeinkünfte-Option schätzen und Wert auf eine lebenslange Verrentungsoption legen.
ETF-Depot ist erste Wahl für alle, die maximale Verfügbarkeit und Kostentransparenz wollen und keine Bindung eingehen möchten — oft als flexibler Baustein neben einer geförderten Vorsorge.
AV-Depot ab 2027 adressiert Kunden, die Förderung und Fondsanlage im selben Produkt wollen — als geförderte Depotlösung, deren finale steuerliche Feinheiten du bis zum Produktstart im Blick behalten solltest.
In der Praxis konkurrieren die Vehikel selten „entweder/oder": Häufig ist die sinnvollste Antwort eine Kombination — etwa eine geförderte Basis plus ein freies Depot für Liquidität.
So vergleichst du die vier Wege in fonder
Der Knackpunkt in der Beratung ist, die Vehikel rechnerisch vergleichbar zu machen — inklusive Steuern und Kosten. Genau dafür stellt fonder Fondspolice, Rürup, ETF-Depot und Altersvorsorgedepot visuell nebeneinander: mit Brutto- und Nettowerten nach Steuern, Effektivkosten und der jeweiligen Auszahlform (Leibrente, Entnahmeplan oder Kapitalauszahlung). Das Ergebnis lässt sich als PDF fürs Kundengespräch exportieren. Du kannst fonder kostenlos testen und die Vergleiche direkt mit eigenen Zahlen nachbauen.
Zwei kostenlose Rechner kannst du auch deinen Kunden direkt an die Hand geben: Der öffentliche AV-Depot-Rechner zeigt, wie sich das geförderte Altersvorsorgedepot ab 2027 auswirkt — ein guter Aufhänger, um früh ins Gespräch zu kommen. Und der kostenlose Vertragscheck liest die Kosten aus bestehenden Versicherungs-PDFs aus, sodass du eine vorhandene Fondspolice objektiv einordnen kannst.
Fazit
Der Altersvorsorge-Vergleich 2026 zeigt: Fondspolice, Rürup, ETF-Depot und das kommende Altersvorsorgedepot bedienen unterschiedliche Bedürfnisse zwischen Förderung, Steueroptimierung und Flexibilität. Die Beraterleistung liegt darin, die Ziele des Kunden — Liquidität, Steuerlast heute vs. später, Verrentung, Vererbung — sauber auf das passende Vehikel oder eine Kombination zu übersetzen und das transparent durchzurechnen.
Häufige Fragen
Welche Altersvorsorge ist 2026 die beste — Fondspolice, Rürup, ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot?
Es gibt kein pauschal bestes Vehikel. Rürup bietet den größten Steuervorteil in der Ansparphase, ist aber unflexibel (nur Leibrente). Die Fondspolice kombiniert steuerfreie Umschichtung im Mantel mit der Halbeinkünfte-Option bei Kapitalauszahlung. Das ETF-Depot ist am flexibelsten, aber ungefördert. Das Altersvorsorgedepot ab 2027 verbindet Förderung mit Fondsanlage. Die Wahl hängt von Einkommen, Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf und gewünschtem Auszahlmodus ab — oft ist eine Kombination sinnvoll.
Wie wird die Fondspolice bei Auszahlung besteuert?
Bei Kapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren, wenn der Vertrag ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird und mindestens zwölf Jahre bestand: Dann ist nur die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei aktienbasierten Fonds kommt zusätzlich die Teilfreistellung hinzu. Wird stattdessen verrentet, wird die lebenslange Leibrente mit dem Ertragsanteil besteuert. Innerhalb des Mantels gibt es in der Ansparphase keinen laufenden Steuerzugriff.
Warum ist die Rürup-Rente so unflexibel?
Die Rürup-Rente ist als geförderte Schicht-1-Vorsorge konzipiert und darf ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden — keine Kapitalauszahlung, kein Entnahmeplan. Im Gegenzug sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. In der Ansparphase ist sie in der Regel pfändungssicher und grundsätzlich nicht frei vererb- oder kapitalisierbar. Hinterbliebenenschutz lässt sich nur über vertragliche Zusatzbausteine abbilden.
Was ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 und wie wird es besteuert?
Das Altersvorsorgedepot ist ein gefördertes Wertpapierdepot aus der pAV-Reform, das über Zulagen bzw. Sonderausgaben mit Günstigerprüfung gefördert wird. Der geförderte Teil wird in der Rentenphase voll nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Der ungeförderte Teil wird je nach Auszahlform behandelt: eine laufende Auszahlung (Leibrente oder monatlicher Auszahlplan) über den Ertragsanteil, eine einmalige Kapitalabfindung über das Halbeinkünfteverfahren; eine Teilfreistellung gibt es dort nicht. Da das klarstellende BMF-Schreiben noch aussteht, sollten Detailaussagen mit Vorbehalt erfolgen.
Kann ich mehrere dieser Vehikel kombinieren?
Ja, das ist häufig die sinnvollste Lösung. Eine geförderte Basis (Rürup oder künftig AV-Depot) senkt die Steuerlast heute, während ein freies ETF-Depot Liquidität und Flexibilität sichert und eine Fondspolice steuerlich begünstigtes Langfristkapital mit Verrentungsoption aufbaut. Welche Mischung passt, hängt vom individuellen Ziel- und Risikoprofil ab — ein durchgerechneter Vergleich nach Steuern und Kosten schafft hier die Entscheidungsgrundlage.
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