Vorabpauschale bei ETFs – das müssen Anleger wissen
11.02.2026
Die Vorabpauschale bei ETFs betrifft Anleger, die in thesaurierende Fonds investieren, bei denen Erträge nicht ausgeschüttet werden. Diese Pauschale ist eine fiktive Besteuerung, die verhindern soll, dass Anleger steuerfrei Vermögen ansammeln. Sie wird jährlich zum 1. Januar fällig, sofern der Fonds im Vorjahr gestiegen ist und der Basiszins positiv ist. Die Berechnung erfolgt mit einer Formel, die den Wert des ETF-Anteils, den Basiszins, die Teilfreistellung und die Steuerquote berücksichtigt. Für ETF-Sparer bedeutet dies eine jährliche Steuerbelastung, selbst ohne realen Cashflow. Besonders bei langfristigen Sparplänen kann dies die Wiederanlageeffekte reduzieren. Daher ist es sinnvoll, ETFs mit fondsgebundenen Rentenversicherungen zu vergleichen, um die beste Altersvorsorgestrategie zu entwickeln. Software wie fonder kann dabei helfen, diese Unterschiede klar und verständlich darzustellen.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale bei ETFs ist eine fiktive Steuer auf nicht ausgeschüttete Erträge von thesaurierenden Fonds. Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Anleger durch die Nutzung solcher Fonds ihre Steuerzahlungen dauerhaft aufschieben. Auch wenn tatsächlich kein Geld ausgezahlt wird, wird ein pauschaler Ertrag angenommen, der besteuert wird. Diese Regelung gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa ein Kursanstieg des Fonds im Vorjahr und ein positiver Basiszins. Die Steuer wird automatisch von der Depotbank abgeführt und bei einem späteren Verkauf des ETFs angerechnet.
Wann wird die Vorabpauschale bei ETFs fällig?
Die Vorabpauschale wird einmal jährlich zum 1. Januar für das Vorjahr berechnet. Sie wird fällig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der ETF ist thesaurierend oder schüttet nur teilweise aus, der Kurs des Fonds ist im Vorjahr gestiegen, der von der Bundesbank festgelegte Basiszins ist größer als 0 %, und die tatsächlichen Ausschüttungen bleiben unter dem angenommenen Pauschalertrag. Aufgrund der Zinswende ist der Basiszins wieder positiv, weshalb die Vorabpauschale ab 2024/2025 relevant wird.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt anhand einer vereinfachten Formel: Man nimmt den Wert des ETF-Anteils und multipliziert ihn mit dem Basiszins, der Teilfreistellung und der Steuerquote. Beispiel: Bei einem ETF-Anteil von 10.000 Euro, einem Basiszins von 2,5 %, einer Teilfreistellung von 30 % für Aktien-ETFs und einer Steuerquote von 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag), ergibt sich eine Vorabpauschale von etwa 184 Euro. Auf diesen Betrag fallen dann rund 49 Euro Steuern an, auch wenn der ETF keine Ausschüttung vorgenommen hat.
Was bedeutet die Vorabpauschale für ETF-Sparer?
Die Vorabpauschale ist für ETF-Sparer eine Art Vorauszahlung auf mögliche Kursgewinne, die automatisch von der Depotbank abgeführt wird, sofern ein Freistellungsauftrag oder ausreichend Liquidität vorhanden ist. Sie stellt keine zusätzliche Steuer dar, sondern wird bei einem späteren Verkauf der Anteile angerechnet. Allerdings müssen sich Anleger darauf einstellen, jährlich eine Steuerlast zu tragen, selbst wenn keine tatsächlichen Einnahmen erzielt werden. Besonders bei vielen thesaurierenden ETFs kann dies zu Liquiditätsabflüssen führen und den Zinseszinseffekt mindern, was langfristige Sparziele beeinträchtigen könnte.
Wie wirkt sich die Vorabpauschale auf die Altersvorsorge mit ETFs aus?
Die Vorabpauschale kann bei langfristigen ETF-Sparplänen für die Altersvorsorge die Wiederanlageeffekte negativ beeinflussen. Besonders bei größeren Vermögen führt sie zu Liquiditätsabflüssen im Depot, einer jährlichen Steuerbelastung ohne realen Cashflow und einem reduzierten Zinseszinseffekt. Das bedeutet, dass Gelder, die eigentlich reinvestiert werden könnten, durch die Steuerpflicht entnommen werden müssen. Daher ist es sinnvoll, bei größeren Summen einen Vergleich zwischen einem ETF-Depot und einer fondsgebundenen Rentenversicherung in Betracht zu ziehen, um die steuerlichen Vorteile und langfristige Effekte besser zu verstehen.
Wie fonder den Unterschied sichtbar macht
fonder ist eine spezialisierte Beratungssoftware, die komplexe Finanzentscheidungen vereinfacht. Sie hilft, die Unterschiede zwischen ETF-Depots und fondsgebundenen Rentenversicherungen klar und verständlich darzustellen. Mit fonder können Finanzberater und Anleger die steuerlichen und kostenbezogenen Unterschiede dieser Anlageformen visualisieren.
Die Software ermöglicht es, die Wirkung der Vorabpauschale im Laufe der Zeit zu simulieren und zeigt, wie sich diese auf die Altersvorsorge auswirken kann. Zudem unterstützt sie bei der Erstellung von Entnahmeplänen, die steuerliche Effekte berücksichtigen. fonder bietet dadurch eine transparente Darstellung, wie viel Kapital nach Steuern und Kosten im Ruhestand verbleibt und wann steuerlich geförderte Rentenversicherungen sinnvoller sind als ein reines ETF-Depot. So wird moderne Ruhestandsplanung leichter und fundierter gestaltet.
Fazit: Die Vorabpauschale bei ETFs verstehen – und gezielt einplanen
Um die Vorabpauschale bei ETFs optimal zu handhaben, ist es wichtig, sich mit den steuerlichen Auswirkungen vertraut zu machen. Diese fiktive Steuer auf nicht ausgeschüttete Erträge kann die Rendite beeinflussen, besonders bei langfristigen Anlagezielen wie der Altersvorsorge. Anleger sollten die Vorabpauschale nicht als Hindernis sehen, sondern in ihre Strategie integrieren. Eine sorgfältige Planung und der Vergleich mit alternativen Anlagen, wie fondsgebundenen Rentenversicherungen, können helfen, die beste Entscheidung zu treffen. Die Nutzung von Beratungssoftware wie fonder ermöglicht es, unterschiedliche Szenarien durchzuspielen und die steuerlichen Effekte transparent darzustellen. So können Anleger und Berater fundierte Entscheidungen treffen, die sowohl steuerlich optimiert als auch langfristig profitabel sind.
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