Rürup-Rente für Selbstständige: Der Beratungsleitfaden (2026)

Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) ist eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge der sogenannten Schicht 1. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keinen oder nur geringen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Kernidee: Beiträge sind in der Ansparphase als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange Leibrente, die in der Rentenphase nachgelagert besteuert wird. Für Mandanten mit hohem persönlichen Grenzsteuersatz kann daraus in der Ansparphase eine spürbare Steuerersparnis entstehen – im Tausch gegen deutlich weniger Flexibilität als bei einem Depot oder einer Fondspolice.

Für wen die Rürup-Rente besonders geeignet ist

Die Basisrente ist kein Universalprodukt. Sie entfaltet ihren größten Nutzen bei einer klar umrissenen Zielgruppe. Als Berater lohnt es sich, diese Merkmale im Erstgespräch systematisch abzufragen:

  • Selbstständige und Freiberufler ohne bzw. mit wenig gesetzlicher Rente – ihnen fehlt der Zugang zu geförderter Riester- oder betrieblicher Vorsorge in vollem Umfang, die Rürup-Förderung steht ihnen dagegen offen.

  • Hoher persönlicher Grenzsteuersatz in der Erwerbsphase – je höher der Steuersatz heute, desto größer der Effekt des Sonderausgabenabzugs. Der Hebel ist am stärksten, wenn der Grenzsteuersatz im Erwerbsleben deutlich über dem erwarteten Steuersatz in der Rente liegt.

  • Gut kalkulierbares, dauerhaft hohes Einkommen – wer verlässlich Beiträge leisten kann und das Kapital bis zur Rente nicht braucht, verträgt die Bindung besser.

  • Wunsch nach lebenslanger, planbarer Rente statt Kapitalverfügung – die Leibrente sichert das Langlebigkeitsrisiko ab.

Wer dagegen kurzfristige Liquidität, Kapitalverfügbarkeit oder maximale Vererbbarkeit priorisiert, ist mit einer Fondspolice oder einem Depot oft besser bedient. Die Abwägung gehört transparent auf den Tisch – dafür lohnt der direkte Vergleich, etwa im Ratgeber Fondspolice vs. Rürup.

Kernmerkmale der Basisrente

Die Rürup-Rente ist gesetzlich eng definiert. Diese Eigenschaften unterscheiden sie grundlegend von ungeförderten Produkten:

  • Steuerlich absetzbare Beiträge: Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig, seit 2023 grundsätzlich vollständig bis zum jeweils aktuellen gesetzlichen Höchstbetrag. Das senkt die Steuerlast in der Ansparphase, besonders bei hohem Grenzsteuersatz.

  • Ausschließlich Leibrente: Es gibt keine Kapitalauszahlung, keinen Entnahmeplan und keine Teilentnahme. Das Guthaben wird ab Rentenbeginn ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente wird in der Auszahlphase versteuert. Der Besteuerungsanteil steigt jahrgangsabhängig an – wer später in Rente geht, versteuert einen höheren Anteil.

  • Pfändungs- und insolvenzgeschützt in der Ansparphase: Nach § 851c ZPO ist das angesparte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen geschützt – ein relevanter Punkt gerade für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko (Einzelfall prüfen).

  • Fondsgebundene Tarife möglich: Die Basisrente gibt es auch als fondsgebundene Variante. Das eröffnet Renditechancen, die aber gegen die Produkt- und Fondskosten abgewogen werden müssen.

Vorteile und Grenzen im Überblick

Vorteile

Grenzen

Steuerersparnis in der Ansparphase durch Sonderausgabenabzug

Keine Kapitalauszahlung – Auszahlung nur als lebenslange Leibrente

Lebenslange Rente sichert das Langlebigkeitsrisiko ab

Kein Entnahmeplan, nicht beleihbar, nicht übertragbar

Pfändungs-/Insolvenzschutz in der Ansparphase (§ 851c ZPO, Einzelfall)

In der Regel nicht vererbbar – Hinterbliebenenschutz nur mit renditemindernder Zusatzoption

Fördert gezielt Selbstständige ohne Zugang zu anderer geförderter Vorsorge

Rentenphase wird nachgelagert besteuert (Besteuerungsanteil steigt)

Fondsgebundene Tarife mit Renditechance verfügbar

Unflexibel: Kapital ist bis zur Rente gebunden

Typische Beratungsfehler

Rürup-Fälle scheitern selten am Produkt, häufig aber an der Erwartungssteuerung. Diese Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf:

  • Steuervorteil isoliert verkaufen. Der Sonderausgabenabzug ist real, aber er ist keine geschenkte Rendite – die spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Wer nur die Ersparnis heute zeigt, blendet die halbe Rechnung aus.

  • Unflexibilität nicht klar benennen. Dass es kein Zurück, keine Kapitalauszahlung und keinen Notgroschen gibt, muss der Mandant vor Abschluss verstanden haben. Diese Bindung ist der zentrale Nachteil – ehrlich kommuniziert schützt sie vor Stornos und Beschwerden.

  • Kosten übersehen. Effektivkosten und Rentenfaktor variieren zwischen Tarifen erheblich. Ein hoher Steuervorteil kann von schlechten Konditionen aufgefressen werden.

  • Keine Alternative gegenrechnen. Ohne den Vergleich zu Fondspolice, ETF-Depot oder dem kommenden Altersvorsorgedepot bleibt offen, ob Rürup im Einzelfall wirklich die beste Wahl ist.

  • Beiträge zu hoch ansetzen. Weil das Kapital gebunden ist, sollte die Beitragshöhe konservativ und krisenfest kalkuliert sein – lieber niedriger starten und dynamisieren.

Rürup im Vergleich sauber begründen — mit fonder

Eine belastbare Rürup-Empfehlung steht und fällt mit dem Vergleich. Mit fonder stellst du Rürup-Anbieter und -Tarife visuell gegenüber – nach Effektivkosten, Netto-Rente nach Steuern und Rentenfaktor – und rechnest die Basisrente direkt gegen die Alternativen Fondspolice, ETF-Depot und Altersvorsorgedepot. Das Ergebnis lässt sich als PDF für den Mandanten ausgeben, sodass die Empfehlung dokumentiert und nachvollziehbar ist. Du kannst fonder kostenlos testen.

Für die Zusammenarbeit mit dem Kunden helfen zwei kostenlose Tools: Mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner zeigst du die Depot-Alternative greifbar, und mit dem kostenlosen Vertragscheck prüfst du bestehende Verträge auf Kosten und Konditionen. Wie sich die Bausteine im Gesamtbild einordnen, zeigen die Ratgeber Altersvorsorgedepot 2027 und Altersvorsorge-Vergleich 2026.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente für Selbstständige

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?

Vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit hohem persönlichen Steuersatz, die keinen oder nur geringen Zugang zur gesetzlichen Rente haben und das Kapital bis zur Rente nicht benötigen. Der Steuervorteil in der Ansparphase ist umso größer, je höher der Grenzsteuersatz heute im Vergleich zur Rentenphase liegt.

Kann man sich die Rürup-Rente als Kapital auszahlen lassen?

Nein. Die Basisrente wird ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt. Eine Kapitalauszahlung, ein Entnahmeplan oder eine Teilentnahme sind gesetzlich nicht vorgesehen. Das Guthaben ist außerdem nicht beleihbar und nicht übertragbar.

Ist die Rürup-Rente vererbbar?

In der Regel nicht. Ohne Zusatzbaustein verfällt das Guthaben bei frühem Tod. Vererben bzw. Hinterbliebene absichern lässt sich nur über eine Hinterbliebenenschutz- oder Rentengarantie-Option, die allerdings Rendite kostet.

Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Beiträge sind in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzbar (seit 2023 grundsätzlich vollständig bis zum aktuellen Höchstbetrag). In der Rentenphase erfolgt die nachgelagerte Besteuerung – der Besteuerungsanteil der Rente steigt jahrgangsabhängig an. Konkrete Beträge sollten immer am Einzelfall und aktuellen Rechtsstand geprüft werden.

Rürup oder Fondspolice – was ist besser?

Das hängt vom Mandanten ab. Rürup punktet mit dem Steuervorteil und dem Pfändungsschutz, ist aber unflexibel. Eine Fondspolice bietet mehr Auszahloptionen und Kapitalverfügbarkeit. Der Einzelfall entscheidet – ein visueller Vergleich der Netto-Rente nach Steuern und Kosten, etwa mit fonder, macht die Abwägung transparent.

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