Zehn Euro pro Monat vom Staat, angelegt in einem echten Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes: Das ist die Idee der Frühstart-Rente. Sie ist neben dem Altersvorsorgedepot der zweite große Baustein der Altersvorsorge-Reform. Stand August 2026 gibt es einen konkreten Gesetzestext: Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Juli 2026 den Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden. Hier liest du, was geplant ist, wer zuerst profitiert und was Familien und Berater jetzt schon daraus machen können.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein staatlich angeschobenes Altersvorsorge-Depot für Kinder. Der Staat zahlt nach den Eckpunkten monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot ein, das auf den Namen des Kindes läuft. Das Kapital wird am Kapitalmarkt angelegt und soll über die lange Laufzeit bis zum Rentenalter vom Zinseszins profitieren. Später soll das Depot privat weiterbespart werden können.
Der Gedanke dahinter: Wer mit 6 Jahren startet, hat bis zum Renteneintritt rund 60 Jahre Anlagehorizont. Schon kleine Beträge wachsen über diesen Zeitraum zu relevanten Summen heran, und Kinder lernen früh den Umgang mit Kapitalmarktanlagen.
Wer profitiert zuerst? Der gestaffelte Start
Anders als zunächst diskutiert sollen nicht sofort alle Kinder zwischen 6 und 17 Jahren gefördert werden. Geplant ist ein gestaffelter Einstieg nach Geburtsjahrgängen:
- Zum Start: Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, also die zum Programmstart Sechsjährigen.
- Im Folgejahr: zusätzlich der Jahrgang 2021, während der Jahrgang 2020 weiter gefördert wird.
- Danach: schrittweise weitere Jahrgänge nach demselben Muster.
Wichtig als Einordnung: Diese Staffelung stammt aus den Eckpunkten der Bundesregierung. Bis das Gesetz verabschiedet ist, können sich Details wie Jahrgänge, Beträge und der genaue Starttermin noch ändern.
Zeitplan: Wann geht es los?
Ursprünglich war ein Start rückwirkend zum 01.01.2026 im Gespräch. Stand Juli 2026 liegt das verbindliche Gesetz noch nicht vor, entsprechend gibt es auch noch keine zertifizierten Produkte und keine Anbieterliste. Seriöse Aussagen zu Konditionen sind erst nach Verabschiedung und Produktzulassung möglich. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es einen festen Rahmen gibt.
Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot: Zwei Bausteine, eine Reform
Beide Instrumente gehören zur selben Reform der privaten Altersvorsorge, richten sich aber an unterschiedliche Gruppen: Die Frühstart-Rente startet das Vorsorge-Depot für Kinder, das Altersvorsorgedepot ist das geförderte Wertpapierdepot für Erwachsene und startet zum 01.01.2027. Denkbar ist, dass ein Frühstart-Depot später in ein Altersvorsorgedepot übergeht. Den aktuellen Stand der Reform findest du unter Altersvorsorgedepot: Aktueller Stand und Zeitplan.
Was Familien jetzt tun können
Auf die Frühstart-Rente warten muss niemand. Wer heute für sein Kind vorsorgen will, kann bereits ein Junior-Depot mit einem breit gestreuten ETF-Sparplan einrichten, die staatlichen 10 Euro kämen später schlicht dazu. Entscheidender ist der frühe Start selbst: Beim Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten arbeitet der Zinseszins stärker als jede Förderung.
Und die eigene Altersvorsorge der Eltern bleibt die Basis: Ein gefördertes Kinderdepot ersetzt keine Ruhestandsplanung. Wer die eigene Versorgungslücke noch nicht kennt, startet am besten dort.
Für Finanzberater: Die Frühstart-Rente ist ein natürlicher Gesprächsöffner für Familien-Beratung: vom Kinderdepot über die Absicherung der Eltern bis zur Reform 2027. Wer die Fördermechanik früh erklären kann, positioniert sich vor dem Produktstart. Mehr zur Beratungssoftware
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Staat bei der Frühstart-Rente?
Zehn Euro pro Monat, also 120 Euro im Jahr. Der Bund zahlt sie laut Referentenentwurf für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Über die volle Laufzeit sind das bis zu 1.440 Euro staatliche Einzahlung.
Ab wann gibt es die Frühstart-Rente?
Das BMF hat am 22.07.2026 den Referentenentwurf vorgelegt, das Verfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden. Geplant ist, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt, zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. In den Folgejahren kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der das 6. Lebensjahr vollendet.
Kann ich das Depot selbst besparen?
Ja. Zusätzliche Eigenbeiträge, etwa von Eltern oder Großeltern, sind laut Referentenentwurf bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Depot bis zum Rentenbeginn weitergeführt werden.
Was passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?
Der Anspruch verfällt nicht. Nicht abgerufene Beträge werden nach Jahrgängen kollektiv und kostengünstig angelegt. Wird das Depot später eröffnet, durch die Eltern oder durch die inzwischen volljährigen Begünstigten, lassen sich die angesparten Mittel auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Dr. Alexander Adam
Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH, Marklohe
Alexander ist promovierter Ingenieur und Geschäftsführender Gesellschafter der fonder GmbH. Er verantwortet die Inhalte auf fonder-vergleiche.de und prüft jeden Ratgeber-Beitrag fachlich. Die Rechenbeispiele stammen aus dem fonder-Rechenkern, mit dem Finanzberater täglich ihre Kundengespräche rechnen.
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